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Januar 2018

Was bedeuten die AFP-Beschlüsse des Grossen Rats für die Gesamtsicht Haushaltsanierung?

Der Grosse Rat hat in den Sitzungen vom 21. und 28. November 2017 die Gesetzesänderungen für die Sanierungsmassnahmen 2018 verabschiedet sowie das Budget 2018 beschlossen. Die Planjahre des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2018–2021 hat er hingegen mit nur einer Stimme Differenz nicht genehmigt. Was bedeuten die Beschlüsse des Grossen Rats für die Gesamtsicht Haushaltsanierung? Die Analyse und Einschätzung von Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen.

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Der Grosse Rat hat zwar das Budget 2018 und die Gesetzesänderungen für die Sanierungsmassnahmen 2018 beschlossen, die Planjahre im Aufgaben- und Finanzplan aber nicht genehmigt. Was bedeutet das für die Gesamtsicht Haushaltsanierung, ist das Sanierungskonzept des Regierungsrats nun gescheitert?

Markus Dieth: Keineswegs. Die Gesamtsicht Haushaltsanierung ist nicht gescheitert. Der Regierungsrat ist sehr erfreut darüber, dass die Beratungen im Grossen Rat zu einem ausgeglichenen Budget 2018 geführt haben. Für den Regierungsrat ist insbesondere positiv, dass der Grosse Rat der Einlage des Heimfallverzichts in der Höhe von 145 Millionen Franken in die ordentliche Rechnung zugestimmt hat. Zudem ist der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates gefolgt, den Ertragsüberschuss in die Ausgleichsreserve einzulegen, um damit die Folgejahre entlasten zu können. Diese Weichenstellung ist für die Haushaltsanierung von zentraler Bedeutung. Erfreulich ist zudem, dass das Prinzip der Haushaltsanierung mit der Möglichkeit der Aussetzung der Schuldentilgung erkannt wurde.

Neben dem Heimfallverzicht hat der Grosse Rat nun vier Mal die Möglichkeit, die Schuldentilgung auszusetzen. Mit diesen zentralen Beschlüssen hat der Grosse Rat die Grundpfeiler der Gesamtsicht Haushaltsanierung bestätigt.

Es liegt nun ein ausgeglichenes Budget 2018 ohne Steuererhöhung vor, wie dies vom Regierungsrat beantragt wurde. Nach dem Rekorddefizit in der Jahresrechnung 2016 ist dies ein politischer Erfolg. Gesamthaft liegt damit auch ein Vertrauensbekenntnis des Grossen Rats in den vom Regierungsrat eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Haushaltssanierung vor. Dieser Weg kann also weiterverfolgt werden.

Der Grosse Rat lehnte die Planjahre sehr knapp und aus politisch ganz unterschiedlichen Gründen ab. Die SP lehnte die Planjahre ab, um ihrer Forderung nach Steuererhöhungen Nachdruck zu verleihen, rechte Kreise aus grundsätzlicher Opposition gegen das Sparkonzept des Regierungsrats.

Der Grosse Rat machte mit seinen Beschlüssen noch einmal klar, dass er das Sanierungskonzept nicht bereits jetzt als Ganzes genehmigen, sondern Stellung zu den einzelnen Umsetzungsschritten beziehen will. Er hält damit den Spardruck auf den Regierungsrat und die Verwaltung aufrecht. Das ist zu akzeptieren.

Der Grosse Rat hat in der Detailberatung zwar Beschlüsse gefasst, die auch die Planjahre 2019-2021 betreffen, jedoch die Planjahre in der Schlussabstimmung als Ganzes nicht genehmigt. Wie geht der Regierungsrat mit den in der Detailberatung gefassten Beschlüssen um?

Markus Dieth: In der Detailberatung hat der Grosse Rat in den Planjahren verschiedene Änderungen beschlossen; insbesondere lehnte er eine Steuererhöhung um 5 Prozent ab 2019 ab. In der Schlussberatung hat er die Planjahre dann aber insgesamt nicht genehmigt. Der Regierungsrat wird trotz der fehlenden Genehmigung der Planjahre die vom Grossen Rat vorgängig beschlossenen Änderungen im Rahmen der Erarbeitung des AFP 2019–2022 in die Überlegungen miteinbeziehen.

Der AFP wird nach der Budgetberatung jeweils finalisiert und neu gedruckt. Wie wird dieses ungewöhnliche Beratungsergebnis nun dargestellt?

Markus Dieth: Die in der Detailberatung gefällten Beschlüsse des Grossen Rats zu den Planjahren werden im einleitenden Kapitel dargestellt und sowohl für den Aufgabenteil wie auch für den Finanzteil transparent ausgewiesen. Zudem werden in einem zusätzlichen Kapitel die finanzrechtlichen Konsequenzen der Nichtgenehmigung dargelegt. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Regierungsrat die Beschlüsse des Grossen Rats im Rahmen der Detailberatung und der Beratung der Hauptanträge trotz fehlender Richtlinien für die Planjahre bei der Erstellung des AFP 2019–2022 entsprechend würdigen wird.

Der Kanton Aargau erhält dank der doppelten Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zusätzlich rund 52 Millionen Franken mehr, die nicht budgetiert waren. Auch die Wirtschaft scheint sich zu erholen, was steigende Steuererträge bringt. Sind die finanziellen Probleme des Kantons Aargau damit nun gelöst?

Markus Dieth: Alleine mit einer einmaligen zusätzlichen Ausschüttung der SNB und einer sich etwas aufhellenden Wirtschaftslage sind die strukturellen Probleme des Staatshaushalts noch nicht gelöst. Das Ausgabenwachstum ist in manchen Bereichen, vor allem in der Spitalfinanzierung, nach wie vor überdurchschnittlich.

Der Handlungsbedarf hängt noch von vielen andern Faktoren ab. Besonders auch davon, ob der Grosse Rat in den nächsten Jahren den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Reformvorhaben zustimmt.

Das Beispiel der doppelten SNB-Ausschüttung zeigt, dass es immer wieder Veränderungen in der Ausgangslage geben kann. Der Regierungsrat will nicht auf das Prinzip Hoffnung bauen, sondern strebt eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen an. Das Sanierungskonzept blickt über den einjährigen Zeithorizont hinaus. Damit soll die Spirale der sich jährlich folgenden, kurzfristigen Sparprogramme durchbrochen werden. Das ist gelungen.

Die Nichtgenehmigung der Planjahre durch den Grossen Rat betrifft auch die vom Regierungsrat vorgesehene Steuererhöhung. Ist dieses Thema nun vom Tisch?

Markus Dieth: Aus heutiger Sicht ist nicht absehbar, dass die Finanzierungslücke vollständig und dauerhaft ohne Steuererhöhung geschlossen werden kann. Es braucht auch Massnahmen auf der Ertragsseite. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Frage und Notwendigkeit einer Steuererhöhung ab 2019 oder später deshalb wieder zur Debatte stehen wird. Die Höhe und der Zeitpunkt sind aus heutiger Sicht jedoch offen. Diese Frage ist auch davon abhängig, wie viele Einsparungen auf der Ausgabenseite effektiv realisiert werden können und wie sich andere Einnahmenpositionen verändern (z.B. Entwicklung des Steuerertrags, Finanzausgleich, anderer Beteiligungen).

Der Regierungsrat wird im August 2018 mit dem Budget 2019 beziehungsweise dem AFP 2019-2022 die weiteren Umsetzungsschritte der Gesamtsicht Haushaltsanierung aufzeigen. Dabei werden auch zwischenzeitliche Entwicklungen zu berücksichtigen sein. Wenn es für die Erfüllung des Ziels, den Staatshaushalt nachhaltig zu sanieren, notwendig ist, wird der Regierungsrat einen Antrag auf Steuererhöhung stellen.

Wie geht es mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung nun weiter, was sind die nächsten Schritte?

Markus Dieth: Der Regierungsrat wird nun die als Entwicklungsschwerpunkte in den Aufgaben- und Finanzplan aufgenommenen Reformvorhaben der Gesamtsicht Haushaltsanierung mit höchster Priorität weiter bearbeiten und in einem halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte berichten, das nächste Mal im Frühjahr 2018. Der Regierungsrat wird weiterhin regelmässig das Gespräch suchen mit den Fraktionsspitzen im Grossen Rat und mit ihnen Themen der Gesamtsicht Haushaltsanierung diskutieren.

Der Regierungsrat wird Anfang März 2018 die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2017 präsentieren. Gibt es bereits erste Tendenzen, wie der Abschluss 2017 ausfallen wird?

Markus Dieth: Anfang 2017 gingen wir noch davon aus, dass es rund 40 Millionen Franken weniger Steuererträge sind als budgetiert. Im Juni rechneten wir noch mit rund 30 Millionen weniger. Die letzte Hochrechnung im Dezember zeigte noch ein Defizit von etwa 20 Millionen Franken.

Der Trend stimmt also und wir hoffen auf weiteren Rückenwind. Wir sehen einen schwachen Silberstreifen am Horizont und hoffen auf eine rote oder gar schwarze Null. Die Rechnung 2016 schloss faktisch mit einem Fehlbetrag von rund 220 Millionen Franken ab, dank Sondereffekten resultierte ein Defizit von "nur"106 Millionen Franken. Nach diesem schlechten Ergebnis 2016 gehen wir für den Rechnungsabschluss 2017 von einer positiven Entwicklung aus.