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November 2022

Finanzpolitisches ABC

Hand, welche Münzen schützend umgreift
Pascal Aeschbacher

Von A wie Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bis Z wie Zentrale Rechnungsstelle. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Staatshaushalt des Kantons Aargau erklärt.

G wie Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) sind finanzielle Beiträge an Spitäler, mit denen Leistungen entschädigt werden, welche nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung respektive über die Fallpauschalen gedeckt werden dürfen. Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, Art. 49 Abs. 3) sind hiermit insbesondere Kosten für die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen oder Kosten für die Forschung und universitäre Lehre gemeint. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, sodass weitere GWL durch den Kanton definiert werden können. Diese Leistungen und deren Abgeltung sind mittels separater Verträge mit den Spitälern auf der Spitalliste des Kantons Aargau zu vereinbaren.

Der Kanton Aargau regelt in der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWLV, § 3), welche GWL vom Kanton finanziell abgegolten werden können. Es sind dies Abgeltungen für die ärztliche Weiterbildung, für die universitäre Lehre und Forschung, für den Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale, für die Bereitstellung und Unterhalt von geschützten Operationssälen, für Massnahmen des Kindesschutzes, für den Betrieb einer Kinderklinik (ungedeckte Betriebskosten), für den Betrieb einer Heroinabgabestelle sowie für Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.

Die jährlichen Ausgaben des Kantons Aargau für die Abgeltung der GWL beträgt rund 30 Millionen Franken.