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Juni 2021

Entwicklungsleitbild 2021–2030 und finanzielle Langfristperspektive

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Herr Regierungsrat Markus Dieth, der Regierungsrat präsentierte Ende April 2021 seine strategische Mittel- und Langfristplanung. Gibt es überhaupt finanzpolitischen Spielraum, die ins Auge gefassten Investitionen zur Weiterentwicklung des Kantons zu finanzieren?

Die finanzielle Langfristperspektive zeigt, dass sich unsere umsichtige Finanzpolitik der vergangenen vier Jahre gelohnt hat: Wir konnten die Überschüsse der letzten vier Jahre in die Ausgleichsreserve einlegen und verfügen so über doch einigen Handlungsspielraum für die Herausforderungen der nächsten Jahre. Die anstehenden Aufgaben, aber auch die geforderten politischen Projekte wie zum Beispiel die Steuergesetzrevision können so ohne Neuverschuldung bewältigt werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ist dies zudem ein Zeichen für einen stabilen Finanzhaushalt.

Ohne Einbezug der Ausgleichsreserve würde der Finanzhaushalt kurz- und mittelfristig zu stark belastet. Die dargestellten Fehlbeträge in den Jahren 2021 bis 2029 sind mit Blick auf den hohen Bestand der Ausgleichsreserve von aktuell 772 Millionen Franken (gemäss Antrag Regierungsrat mit der Jahresrechnung 2020) aber zu relativieren. Durch den Einbezug der Ausgleichsreserve können die kurz- und mittelfristig absehbaren Defizite ausgeglichen werden; eine Neuverschuldung kann vermieden werden. Auch mit der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Steuergesetzrevision können die Fehlbeträge aus heutiger Sicht bis 2026 praktisch vollständig aufgefangen werden.

Ab 2026 ist anschliessend mit sinkenden Fehlbeträgen zu rechnen, welche bis 2030 aus heutiger Perspektive auch ohne Mittel der Ausgleichsreserve wieder ausgeglichen werden können. Allfällige Mehrerträge infolge zusätzlicher SNB-Ausschüttungen oder höherer Steuereinnahmen sind zudem in der finanziellen Langfristperspektive ebenso unberücksichtigt wie aufwandseitige Budgetunterschreitungen, wie sie in den vergangenen Jahren erfreulicherweise angefallen sind.

Damit könnten die vorübergehende Belastung des Finanzhaushalts reduziert oder weitere Einlagen in die Ausgleichsreserve vorgenommen werden, um die in der Finanzperspektive ausgewiesenen Fehlbeträge in den Jahren 2026–2029 zu decken.

Die Grafik zeigt den Saldo der für die Schuldenbremse massgebende Finanzierungsrechnung von 2021 bis 2030. Positive Werte bedeuten einen Aufwandüberschuss / Defizit, negative Werte einen Ertragsüberschuss.

Welche Erkenntnisse zu den Kantonsfinanzen bringt die finanzielle Langfristperspektive?

Die finanzielle Langfristperspektive zeigt, dass der Finanzhaushalt nach einer Periode von absehbaren Defiziten gegen Ende der nächsten zehn Jahre wieder nahezu ausgeglichen und ein Sparpaket aus heutiger Sicht nicht erforderlich ist. Der Kanton Aargau verfügt also über einen genügend grossen Gestaltungsspielraum, um den Wirtschaftsstandort gezielt zu stärken. Jetzt geht es darum, dass die Aargauer Unternehmen so unbeschadet wie möglich aus der Corona-Pandemie-Krise herauskommen, wieder in ihre Infrastruktur und in zusätzliche Arbeitsplätze investieren können und somit letztlich mit ihrem Erfolg auch das Aargauer Steuersubstrat stärken.

Der Regierungsrat will eine übergeordnete Steuerstrategie entwickeln: mit welcher Stossrichtung und mit welchen Zielen?

Die Steuerstrategie ist zusammen mit Massnahmen in anderen Politikbereichen ein wichtiges Element zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Aargau. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des steuerlichen Ressourcenpotenzials des Kantons Aargau.

Im Bereich der juristischen Personen will der Regierungsrat im Spannungsfeld zwischen attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen und einem mittelfristig ausgeglichenen Kantonshaushalt wettbewerbsfähige steuerliche Bedingungen für die Unternehmen und ihre Entwicklung schaffen. Dabei liegt der Fokus auf den grösseren, gewinnintensiven Unternehmen. Mit der auf den 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts an die internationalen Standards haben die meisten Kantone die Gewinnsteuersätze für die juristischen Personen gesenkt. Der Kanton Aargau hat aufgrund der damaligen finanziellen Situation im Sinne eines politischen Kompromisses auf eine Reduktion der Gewinnsteuersätze verzichtet und eine haushaltsneutrale Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in der kantonalen Steuervorlage 17 (SV17) beschlossen. Der Kanton Aargau gehört daher nach Umsetzung der STAF in allen Kantonen zusammen mit Zürich und Bern bei den ertragsstarken Unternehmen zu den Kantonen mit den höchsten Steuerbelastungen.

Von den hohen ordentlichen Steuersätzen weniger betroffen sind innovative Firmen, welche in der Forschung und Entwicklung tätig sind und von den neuen Sonderregelungen profitieren können. Damit kommen sie in den Genuss einer Steuerbelastung, die mit den Tiefsteuerkantonen vergleichbar ist. Von wesentlicher Bedeutung bleibt aber die im gesamtschweizerischen Vergleich hohe Steuerbelastung für Unternehmen, die keine Möglichkeiten für Sonderabzüge haben – insbesondere Handels- und Dienstleistungsfirmen.

Rund 1'300 Unternehmen oder rund 5 Prozent aller Aargauer Unternehmen tragen mit ihren Steuerzahlungen rund 82 Prozent zum Steueraufkommen der juristischen Personen im Kanton Aargau bei. Von diesen sind viele nicht forschungsintensiv und können daher nicht von den eingeführten Sonderregelungen profitieren. Damit sind sie vom aktuell sehr hohen aargauischen Tarif erheblich betroffen. Es ist Handlungsbedarf angezeigt: Auf der einen Seite ist zu vermeiden, dass insbesondere diese Firmen den Sitz in steuergünstigere Kantone verlegen. Auf der anderen Seite sollen die Chancen für Neuansiedlungen von ertragsstarken Firmen im Kanton Aargau erhöht werden.

Im Bereich der natürlichen Personen will der Regierungsrat gute steuerliche Konditionen für den Mittelstand gewähren und interkantonal vergleichbare Bedingungen bei tiefen Einkommen erreichen. Vor allem aber soll die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit für einkommensstarke und vermögende Personen verbessert werden. Wie im Hintergrundbericht von BAK Economics aufgezeigt, leben im Kanton Aargau im Vergleich zu anderen Kantonen verhältnismässig wenig einkommens- und vermögensstarke Einwohnerinnen und Einwohner. Bezüglich steuerlichem Aufkommen ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei den juristischen Personen: Relativ wenige Steuerpflichtige (rund 5'600 oder 1,4 Prozent) tragen einen grossen Anteil (rund 15 Prozent) an die Einkommenssteuereinnahmen der natürlichen Personen bei; bei den Vermögenssteuern tragen rund 24'000 oder 6 Prozent Steuerpflichtige rund 75 Prozent zum Steuersubstrat bei. Auch bei den natürlichen Personen gilt es, Wegzüge in steuergünstigere Kantone zu vermeiden und attraktive steuerliche Bedingungen für potenzielle Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger zu schaffen.

Die Steuerstrategie ist für die weitere Entwicklung des Kantons und der Gemeinden ein zentrales Instrument. Sie soll deshalb in einem breiten politischen Prozess diskutiert werden. Dafür wird der Regierungsrat einen Planungsbericht zuhanden des Grossen Rats verfassen, welcher im 1. beziehungsweise 2. Quartal des Jahres 2022 beraten wird.

Weshalb braucht es eine Steuergesetzrevision, bevor die Steuerstrategie entwickelt ist? Was sind die wichtigsten Punkte dieser Revision?

Die Steuergesetzrevision umfasst eine Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen bei den natürlichen Personen sowie eine Gewinnsteuersenkung bei den juristischen Personen in drei Etappen ab 2022.

Der Pauschalabzug wurde seit der letzten Totalrevision des Steuergesetzes 2001 nie erhöht und ist im Vergleich zu anderen Kantonen relativ bescheiden. Mit der Senkung der Gewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen setzt der Regierungsrat ein überwiesenes Postulat des Grossen Rats um und erfüllt damit ein grosses Anliegen der Aargauer Wirtschaft. Ab 2024 verfügt der Kanton Aargau damit – wie die meisten anderen Kantone – über einen proportionalen Steuertarif: Die Gewinne bis 250'000 Franken werden schon heute mit 15,1 Prozent besteuert. Mit der Reduktion verbessert der Aargau seine Position im interkantonalen Vergleich. Auch die Analyse der BAK Economics AG zeigt, dass die Reduktion des Gewinnsteuertarifs eine wichtige Massnahme zur Verbesserung des Ressourcenpotenzials darstellt. Die Gemeinden sollen über einen Zeitraum von vier Jahren aufgrund der Steuerausfälle durch den Kanton teilweise entlastet werden.