Der Regierungsrat ist die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Volk nach dem Mehrheitsverfahren für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.

Die Legislatur 2017/20 begann am 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2020. Jedes Mitglied des Regierungsrats steht einem der fünf Departemente vor. Die Staatsschreiberin leitet die Staatskanzlei. Der Landammann leitet die Verhandlungen des Regierungsrats. Er wird vom Landstatthalter vertreten. Das Amtsjahr 2019 dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019.






Broschüre des Regierungsrats (Amtsjahr 2019) (PDF, 7 Seiten, 8.7 MB)