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Asyl- und Flüchtlingswesen

Integration

Die spezifische Integrationsförderung unterstützt die Regelstrukturen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie ist Verbund- und Querschnittsaufgabe.

Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Sie findet primär in den Regelstrukturen - in der Schule, der Berufsbildung, bei der Arbeit oder im Gesundheitswesen - statt. Die spezifische Integrationsförderung stellt ergänzend dazu Angebote bereit, vor allem für Personen, welche die Angebote der Regelstruktur nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen. Ausserdem unterstützt sie die Regelstrukturen bei der Umsetzung ihrer Integrationsaufgabe.

  1. Grundlagen

    Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Grundlagen im Integrationsbereich (Soziale Integration, KIP, Merkblätter und Formulare).

  2. Zentrale Angebote

    Hier finden Sie die zentralen Angebote im Integrationsbereich (hallo-aargau.ch, digitale Angebotsdokumentation)

  3. Programm S

    Hier finden Sie Informationen zu Erstintegrations- und Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S.

Integrationspolitische Grundlagen

Grundlagen

Integration ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Gemeinsam fördern sie mit der Gestaltung der Rahmenbedingungen und entsprechenden Angeboten die Integration der ausländischen Bevölkerung.

Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und der gegenseitigen Achtung und Toleranz.

Integration will Chancengerechtigkeit und damit den offenen Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesellschaft auch für die ausländische Bevölkerung gewährleisten. Dabei wird Eigenverantwortung eingefordert.

Integration ist ein zweiseitiger Prozess. Sie setzt einerseits den Willen und die Bereitschaft der Migrantinnen und Migranten voraus, sich zu integrieren, und andererseits die Offenheit der Aufnahmegesellschaft sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch den Staat.

Kanton

Seit 2009 unterstützt der Kanton mit Bundes- und Kantonsgeldern Massnahmen zur spezifischen Integrationsförderung.

Der Grosse Rat verabschiedete im Jahr 2005 fünf Leitsätze zur Integration. Auf deren Grundlage wurde 2008 das Konzept zur Integration der ausländischen Bevölkerung erarbeitet und vom Regierungsrat genehmigt. Ebenfalls im Jahr 2008 entstand mit der Teilrevision des EGAR der gesetzliche Rahmen für eine aktive Integrationspolitik im Kanton.

Im neuen Entwicklungsleitbild 2013—2022 bekräftigt der Regierungsrat seine Absicht, die Integration der im Aargau lebenden Ausländerinnen und Ausländer zu stärken.

Seit Januar 2014 wird die Kantonale Integrationsförderung im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP umgesetzt. Aktuell läuft die Programmperiode 2bis (2022-2023). Für die Umsetzung und Koordination ist die Sektion Integration und Beratung des Amts für Migration und Integration zuständig. Sie arbeitet eng mit den Regelstrukturen, den Gemeinden und verschiedenen anderen Akteuren der Integrationsförderung zusammen.

Seit 2009 berät und unterstützt die Migrationskommission den Regierungsrat bei der Integration der ausländischen Bevölkerung. Sie besteht aus 10 - 12 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretungen der wichtigsten gesellschaftlichen Bereiche zusammen. Die Leitung liegt beim Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres.

Bereits seit 2008 koordiniert die Interdepartementale Fachgruppe für Integrationsfragen (FIF) integrationsrelevante Fragen sowie die interdepartementale Projektarbeit. Die FIF kommt regelmässig zusammen, um im Bereich Integration Erfahrungen auszutauschen sowie Synergien zu nutzen. Sie setzt sich aus Vertretungen der Departemente Gesundheit und Soziales (DGS), Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Bildung, Kultur und Sport (BKS), und Volkswirtschaft und Inneres (DVI) zusammen. Auf operativer Ebene wurde die bisherige Fachgruppe von der Begleitgruppe KIP/IAS abgelöst. Die Zusammensetzung wurde angepasst, sodass auch je zwei bis drei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter seitens der Gemeindesozialdienste und der Einwohnerdienste in der fachlichen Begleitung vertreten sind.

Bund

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz und somit auch für die Integrationsförderung. Der Bund richtet seit 2001 finanzielle Beiträge an die Integrationsförderung in den Kantonen und Gemeinden aus. Seit 2014 schliesst der Bund mit allen Kantonen vierjährige Programmvereinbarungen (KIP) ab, welche die Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung im jeweiligen kantonalen Kontext bündeln.
Die Kantone verfügen mit den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) heute über einen Rahmen, der alle spezifischen Integrationsförderangebote zusammenfasst. Mit der der Integrationsagenda Schweiz leistet der Bund Beiträge an die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen im Rahmen der KIP.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Integrationspolitik auf Bundesebene:

Staatssekretariat für Migration (SEM)