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Zweiter Standort für die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) in Aarau :
Regierungsrat schickt Vorlage in die Anhörung

Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage "Standort Bildungsgang Sozialpädagogik HF der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) Aarau" und schickt sie in die Anhörung. Mit der Vorlage soll ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Aufwand von 4,6 Millionen Franken und einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von 430'000 Franken beantragt werden, um für den Bildungsgang Sozialpädagogik HF der HFGS einen zusätzlichen, zweiten Schulstandort anzumieten.

Die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) Aarau bietet drei Bildungsgänge auf Stufe Höhere Fachschule an: Pflege, Operationstechnik und Sozialpädagogik. Die kantonal geführte Schule ist in der kantonseigenen Liegenschaft Südallee 22 in Suhr untergebracht. Die Studierendenzahlen sind in den letzten Jahren stark angewachsen und dürften dies gemäss Prognosen in leicht abgeschwächter Form weiterhin tun. Damit werden die Raumkapazitäten am aktuellen Standort überschritten. Zudem besteht ein ausgewiesener Erneuerungsbedarf der Liegenschaft an der Südallee.

Diese Ausgangslage bewegte den Regierungsrat Ende 2015 zum Entscheid, für den Bildungsgang Sozialpädagogik einen neuen Standort im Raum Aarau zu suchen und die Liegenschaft Südallee 22 mit Überbrückungsmassnahmen für einen Zeithorizont von zehn bis fünfzehn Jahren unterrichtstauglich zu machen. Die Standortsuche mit nachfolgender Machbarkeitsstudie und Kosten-Nutzen-Analyse ergab als bestes Szenario die Anmietung von Räumlichkeiten im Mediapark an der Bahnhofstrasse 102 in Aarau. Der dafür zu beantragende Verpflichtungskredit beläuft sich auf knapp 4,6 Millionen Franken einmaligem Aufwand für Planung und Mieterausbau sowie knapp 430'000 Franken jährlich wiederkehrendem Aufwand für die Mietkosten.

Weiterführung der kantonalen Trägerschaft

Im Zusammenhang mit dem Modul "Reform der höheren Berufsbildung (Tertiär B)", aus der "Gesamtsicht Haushaltsanierung" des Regierungsrats wurde bei der Erarbeitung des Vorhabens auch die Frage der Trägerschaft überprüft. Die Kostenanalyse für die beiden Varianten Weiterführung respektive Aufhebung der kantonalen Trägerschaft hat für alle drei Bildungsgänge zu einem klaren Resultat geführt: Eine Weiterführung mit der nun vorgeschlagenen Standortlösung während den nächsten zirka 10 bis 15 Jahren hat für den Kanton Aargau eine deutlich geringere Nettobelastung zur Folge. Die kantonale Trägerschaft der drei Bildungsgänge im Gesundheits- und Sozialbereich soll deshalb weitergeführt werden.

Bezug auf März 2019 geplant

Die Anhörung zur Vorlage dauert vom 22. September bis zum 30. November 2017. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Juni 2018 beraten. Bezogen werden soll der neue Zweitstandort der HFGS im März 2019.

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Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter: Standort HFGS.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
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