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Zweite Sammelvorlage zum Budget 2015 :
Nachtragskredite von 53,9 Millionen Franken

Die zweite Sammelvorlage steht im Zeichen der angespannten Finanzlage des Kantons. Aufgrund der engen Budgets und der kurzfristig nur begrenzt steuerbaren Aufwandentwicklung müssen dem Grossen Rat hohe Nachtragskredite beantragt werden.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat die zweite Sammelvorlage für neue Verpflichtungskredite und die nötigen Nachtragskredite für das Budget 2015.

Keine Verpflichtungskredite

Dem Grossen Rat werden aufgrund der sehr zurückhaltenden und auf das Nötigste beschränkten Bewilligungspraxis für neue Vorhaben keine Verpflichtungskredite beantragt. Mit der Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2016–2019 hat der Regierungsrat Budgetkürzungen vorgenommen und Entlastungsmassnahmen beschlossen. Davon betroffen sind auch diverse Vorhaben, auf die angesichts des engen finanziellen Spielraums verzichtet wird, oder die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden.

Hohe Nachtragskredite für das Budget 2015 nötig

Die in der ersten Sammelvorlage im Frühjahr erwarteten Budgetüberschreitungen 2015 haben sich bestätigt. Dem Grossen Rat werden fünf Nachtragskredite für das Globalbudget über insgesamt 53,9 Millionen Franken beantragt. Bei der Spitalfinanzierung beträgt der zusätzliche Mittelbedarf 26,5 Millionen Franken, insbesondere aufgrund einer über den Erwartungen liegenden Entwicklung der durchschnittlichen Baserate in der Akutsomatik. Im Aufgabenbereich 'Volksschule' ist ein Mehraufwand beim Personalaufwand Lehrpersonen von 14,2 Millionen Franken sowie ein Minderertrag von 6,8 Millionen Franken beim finanziellen Ausgleich der Kantonalisierung der Spitalfinanzierung zu verzeichnen. Bei der Sozialhilfe werden für den Kantonsbeitrag aufgrund der Zunahme der Sozialhilfebeziehenden und dem Anstieg der durchschnittlichen Fallkosten 3,9 Millionen Franken zusätzlich benötigt. Zudem fällt die Abgeltung der Kantonspolizei für ihre Leistungen im Bereich der Verkehrssicherheit aus der Strassenrechnung 1 Million Franken tiefer aus als budgetiert. Und schliesslich zeigt die Hochrechnung einen Mehraufwand und Minderertrag von gesamthaft 1,7 Millionen Franken im Aufgabenbereich 'Verkehrszulassung'.

Hochrechnung zum Jahresergebnis 2015

Das Budget 2015 wird durch die beantragten Nachtragskredite stark belastet. Zudem sind beim leistungsunabhängigen Aufwand und Ertrag (LUAE) in einzelnen Positionen weitere Budgetüberschreitungen zu erwarten. So ist unter anderem bei den Steuern der juristischen Personen als Folge der Konjunkturabkühlung ein deutlicher Minderertrag zu erwarten. Diesen Budgetverschlechterungen stehen erfahrungsgemäss kleinere und grössere Budgetunterschreitungen, insbesondere in der Investitionsrechnung und den Verpflichtungskrediten des Globalbudgets gegenüber. Hinzu kommt die im Jahr 2015 nicht budgetierte doppelte Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Umfang von rund 104 Millionen Franken. Vor diesem Hintergrund rechnet der Regierungsrat für das Rechnungsjahr 2015 mit einem Ertragsüberschuss, der aufgrund der angespannten Finanzlage in die Ausgleichsreserve eingelegt werden soll. Damit soll der absehbare erneute Ausfall der Ausschüttung der SNB im Jahr 2016 kompensiert werden. Der Beschluss dazu soll mit dem Jahresabschluss 2015 erfolgen und liegt in der Kompetenz des Grossen Rats.

Auswirkungen auf den AFP 2016-2019

Die Hochrechnung zum Jahresergebnis 2015 zeigt ein kontinuierliches starkes Aufwandwachstum gegenüber der bisherigen Planung. Diese Entwicklung belastet auch das Budget 2016 und die Folgejahre. Dazu ist festzuhalten, dass dieses Wachstum in erster Linie von nur begrenzt beeinflussbaren Aufgaben bestimmt wird, wogegen der von Kanton direkt beeinflussbare Personalaufwand sich klar unterdurchschnittlich entwickelt. Der Regierungsrat hat deshalb bei der Erstellung des AFP 2016-2019 wirksame Massnahmen zur Stabilisierung und Senkung des Aufwandwachstums ergriffen.

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