Zweite Beratung Gesetzesänderungen Entlastungsmassnahmen 2016
:
Regierungsrat hält an sämtlichen beantragten Massnahmen fest
Der Grosse Rat hat am 10. Mai 2016 elf der zwölf beantragten Gesetzesänderungen gutgeheissen. Angesichts der anhaltend sehr angespannten finanzpolitischen Lage hält der Regierungsrat für die 2. Beratung an allen Entlastungsmassnahmen aus der 1. Beratung fest. Neben den Gesetzesänderungen werden dem Grossen Rat drei Dekretsänderungen zum Beschluss vorgelegt.
Der Regierungsrat hält auch an der in 1. Beratung abgelehnten Massnahme "Anhebung des Vermögensverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV" fest. Von der Anhebung des Vermögensverzehrs sind IV-Rentnerinnen und IV-Rentner in Heimen betroffen, welche aufgrund ihres ungenügenden Einkommens Ergänzungsleistungen beziehen und deren Vermögen über dem Vermögensfreibetrag liegt. Bei Ehepaaren kommt der Vermögensverzehr nur dann zur Anwendung, wenn beide Ehepartner in einem Heim leben. Insgesamt betrifft die Massnahme nur drei Prozent aller IV-Bezügerinnen und Bezüger im Kanton Aargau.
Die Begrenzung des Pendlerabzugs wurde mit Stichentscheid des Grossratspräsidenten beschlossen. Der Regierungsrat erachtet einen Pendlerabzug bis 7'000 Franken als tragbaren Kompromiss. Ein Abzug in dieser Höhe trägt den Aargauer Verhältnissen als Kanton der Regionen Rechnung. Pendler innerhalb der Regionen sind vom Maximalabzug kaum betroffen. Von allen Kantonen, die den Fahrkostenabzug begrenzen, hat der Kanton Aargau die grosszügigste Lösung.
Änderungen für die 2. Beratung bei der Überschussregelung Gebäudeversicherung
In der 1. Beratung wurde ein Prüfungsantrag zur Massnahme "Überschussregelung Gebäudeversicherung" gestellt, der eine Befristung der Massnahme auf fünf Jahre beantragt. Die Modalitäten der Gewinnausschüttung wurden auf die 2. Beratung hin angepasst und sind sachpolitisch begründet. Folglich kann auf eine Befristung verzichtet werden.
Finanzpolitische Notwendigkeit der Entlastungsmassnahmen 2016
In der Botschaft zur 1. Beratung hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die finanzpolitische Situation des Kantons anhaltend stark angespannt ist. Die Massnahmen der Leistungsanalyse 2015 und der Entlastungsmassnahmen 2016 allein reichen noch nicht aus, um den Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ohne weitere umfassende Sanierungsmassnahmen drohen dem Kanton Aargau in der kommenden AFP-Periode 2017–2020 Defizite von über 200 Millionen Franken. Es werden umfassende Massnahmen auf der Ausgabenseite erforderlich sein, insbesondere in den Bereichen, wo eine starke Kostensteigerung stattfindet. Gleichzeitig sind auf der Einnahmenseite Massnahmen notwendig, um die durch die Wirtschaftslage bewirkten Steuerrückgänge kompensieren zu können.
Vor dem Hintergrund dieser finanzpolitisch enormen Herausforderungen ist die Umsetzung der beantragten Entlastungsmassnahmen 2016 mehr denn je notwendig und ein wichtiger Schritt in der Haushaltssanierung der Kantonsfinanzen. Der Regierungsrat erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen als sachlich tragbar und finanzpolitisch unerlässlich. Aus diesem Grund wird an den bisherigen Anträgen festgehalten.