Zweite Beratung Gesetzesänderung Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG
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Regierungsrat überweist Gesetzesänderung an Grossen Rat
Der Regierungsrat hat am 15. März 2017 die Gesetzesänderung über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) an den Grossen Rat zur 2. Beratung überwiesen.
Am 20. September 2016 hiess der Grosse Rat den Entwurf einer Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in der ersten Beratung mit 119 gegen 3 Stimmen gut. Zum einen ging es dabei um klarere Regelungen bei Kürzungen und Einstellung von Sozialhilfe sowie um Weitergabe von Daten und die Übernahme von vollstreckbaren Verfügungen bei Wohnsitzwechsel. Zum anderen betraf diese die Erweiterung der Rückerstattungspflicht – unter Berücksichtigung des Vorsorgeschutzes – für Leistungen aus der zweiten und dritten Säule. Ebenfalls betroffen war die Anpassung an die Abschaffung der Kostenersatzpflicht des Heimatkantons aufgrund einer bundesrechtlichen Gesetzesänderung im Zuständigkeitsgesetz.
Drei Prüfungsaufträge aus erster Beratung
Aus der ersten Beratung im Grossen Rat vom 20. September 2016 wurden drei Prüfungsanträge an den Regierungsrat überwiesen. Die Prüfungsaufträge wurden sorgfältig abgewogen und die entsprechenden Bestimmungen nochmals gründlich überprüft. In der Folge wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Insbesondere werden die wesentlichen Teilbereiche im Sinne des Prüfungsauftrags – vorbehältlich der Aufnahme des Referendums – bereits am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Ausgenommen davon ist die Anpassung der Abschaffung des Kostenersatz des Heimatkantons; diese wird per 8. April 2018 in Kraft treten.
Keine Anpassung beim automatischen Datenaustausch
Der Auftrag, die Einführung des automatischen Datenaustausches zu prüfen, wurde sorgfältig aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeführt und mit Einbezug der Gemeindeverbände abgewogen. Auf dieser Basis wurde entschieden, auch bei der zweiten Beratung auf eine Anpassung der Bestimmungen zu verzichten.
Weitere Unterlagen zum Geschäft sind unter GR.17.58 verfügbar.