Zwei Sonntagsverkäufe in der Adventszeit
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Sonntagsverkäufe auch in den Nachbarkantonen
Der Regierungsrat hat entschieden, dass unter den bisher geltenden Voraussetzungen auch in der Adventszeit 2004 zwei Sonntagsverkäufe durchgeführt werden können. Sonntagsverkäufe in der Adventszeit finden auch in den Nachbarkantonen statt.
Aufgrund neuer Weisungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im Frühjahr 2004 davon ausgegangen, dass in der Adventszeit 2004 weniger Sonntagsverkäufe als bisher bewilligt werden dürfen. Die Betroffenen und die Medien sind anfangs April 2004 darüber informiert worden.
In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass alle Nachbarkantone an ihrer bisherigen Praxis festhalten. In den für den Aargau wichtigsten ausserkantonalen Zentren finden auch in der Adventszeit 2004 wieder zwei Sonntagsverkäufe statt. Zudem erfreut sich der süddeutsche Einkaufsraum gerade in der Vorweihnachtszeit seit jeher einer grossen Beliebtheit bei den Konsumentinnen und Konsumenten aus der Schweiz, insbesondere aus dem Aargau.
Die neuen seco-Weisungen sind deshalb nochmals überprüft worden. Der Regierungsrat ist dabei zum Schluss gekommen, dass die vom seco aufgeführten Kriterien es ermöglichen, auch im Aargau zwei vorweihnächtliche Sonntagsverkäufe zu bewilligen. Das AWA informiert die Betroffenen mit einem detaillierten Schreiben.