Hinweis:Aufsicht über medizinische Leistungserbringer
Die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales beaufsichtigt Personen, die im Kanton Aargau einen bewilligungspflichtigen universitären Medizinalberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben sowie der Bewilligungspflicht unterliegende Organisationen und Betriebe. Im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenz trifft die Abteilung Gesundheit die für die Einhaltung der Berufs- und Betriebspflichten erforderlichen Massnahmen. Die Abteilung Gesundheit ist zudem zuständig für die Erteilung der OKP-Zulassung.