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Zustimmung zur Teilrevision des Betreuungsgesetzes :
Die neue Stossrichtung "ambulant & stationär" wird von der Kommission für Bildung, Kultur und Sport unterstützt.

Die Gesetzesänderung schafft für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Behinderungen die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und beseitigt Fehlanreize bei der Wahl von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich an zwei Sitzungen mit den komplexen Fragen in Zusammenhang mit der Teilrevision des Gesetzes über Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) auseinandergesetzt. Ein Änderungsantrag und verschiedene Prüfungsanträge werden von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder gutgeheissen. Die Gesetzesänderung und die damit verbundene Stärkung von ambulanten Strukturen für Betroffene wird von der Kommission abschliessend einstimmig unterstützt.

Finanzierung von ambulanten Angeboten

Die Kommissionsmitglieder unterstützen den Vorschlag, in Zukunft neu auch ambulante Angebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen – Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche – finanziell zu unterstützen. Auf diese Weise erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und können entsprechend am gesellschaftlichen Alltag teilhaben. Die Kommissionsmitglieder stellen die prognostizierten Einsparungen in Frage, sind sich aber einig, dass die Bedürfnisse und der Nutzen für die Betroffenen bei der Wahl des Betreuungsangebots im Vordergrund stehen sollen.

Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche

Die aufsuchende Familienarbeit sowie die Familienplatzierungsorganisationen (FPO) führen zu kontroversen Diskussionen. In der Kommission wird bemängelt, dass in Zusammenhang mit der aufsuchenden Familienarbeit in der Botschaft vor allem teure und sehr weitreichende Angebote erwähnt werden. Die Aufsichtspflicht in Bezug auf Finanzierung aber auch auf die Einhaltung von Qualitätsstandards ist für die Kommissionsmitglieder in Zusammenhang mit den FPO sehr wichtig; diesen Bereich gilt es im Auge zu behalten.

Ein Änderungsantrag und mehrere Prüfungsanträge

Die Kommissionsmitglieder stellen einen Antrag zur Präzisierung des kantonalen Weisungsrechts in Bezug auf die Abklärungsstelle. Die Abklärungsstelle soll neu geschaffen werden und den Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf für die Nutzung von ambulanten Leistungen bemessen.

Ein Prüfungsantrag aus der Kommission BKS thematisiert die Definition von Menschen mit Behinderungen, wie sie das Betreuungsgesetz vorsieht. Es wird in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, wie die Betreuungssituation für Menschen aussieht, die erst nach Erreichen des AHV-Alters eine unfallbedingte Behinderung erfahren. Diese Fälle, sind im Betreuungsgesetz nicht vorgesehen.

Die Abgeltung von Vorhalteleistungen von Institutionen, welche erwachsene Menschen in familiären oder sozialen Notlagen (zum Beispiel Frauenhaus) betreuen, soll durch einen weiteren Prüfungsantrag auf die zweite Beratung hin geklärt werden.

Die Kommissionsmitglieder bringen in ihren Voten immer wieder zum Ausdruck, dass sehr viele konkrete Fragen auf Verordnungsebene geregelt werden und da diese noch nicht vorliegt, gewisse Aspekte nicht abschliessend beurteilt werden können.

Die Botschaft wird voraussichtlich im April 2020 im Grossen Rat diskutiert. Die Inkraftsetzung des teilrevidierten Betreuungsgesetzes ist auf den 1. Januar 2022 geplant.

  • Grosser Rat