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Zustimmung zur Teilrevision des Betreuungsgesetzes

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstützt die Neuausrichtung der Behindertenpolitik ("ambulant & stationär") auch in zweiter Beratung.

Die Mitglieder der grossrätlichen Kommission Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben sich an ihrer Sitzung erneut mit dem teilrevidierten Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) auseinandergesetzt und die regierungsrätlichen Anträge auch in der zweiten Beratung einstimmig gutgeheissen.

Prüfungsaufträge aus der ersten Beratung

Die Ergebnisse zu den fünf Prüfungsaufträgen, welche der Grosse Rat anlässlich der Sitzung vom 12. Mai 2020 überwiesen hat, sind in der Kommissionssitzung eingehend diskutiert worden. Die Kommissionsmitglieder sind mit den Erläuterungen des Regierungsrats einverstanden und unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen, die in mehreren Paragrafen des Betreuungsgesetzes erfolgt sind (zum Beispiel eine einheitliche Regelung in Bezug auf Anerkennung, Überwachung, Qualitätskontrolle und Pauschalen von anerkannten Einrichtungen).

Umsetzung in der Praxis

Die Kommissionsmitglieder haben sich zudem mit den Änderungen in den entsprechenden Verordnungen und vor allem mit Fragen rund um die Umsetzung des Gesetzes auseinandergesetzt. Den Kommissionsmitgliedern ist es wichtig, dass genügend Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen sowie Behinderungen zur Verfügung stehen, dass die verschiedenen Schnittstellenfragen nachhaltig geregelt sind und die Angebote in Bezug auf die Qualität sowie die Quantität immer wieder überprüft werden.

Die Botschaft wird voraussichtlich im Dezember 2020 im Grossen Rat beraten.

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