Zusatzmassnahmen reichen im Moment aus, um steigende Zahl von Asylsuchenden unterbringen und betreuen zu können
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Regierungsrat erwartet vom Bundesrat wirksame Vorkehrungen für das Szenario massenhafter Flüchtlingszustrom
Die vor den Sommerferien vom Regierungsrat beschlossenen Zusatzmassnahmen (temporäre mobile Unterkünfte, Öffnung Geschützter Operationsstellen in den Spitälern usw.) reichen im Moment aus, um die nach wie vor steigende Zahl von Asylsuchenden im Aargau unterbringen und betreuen zu können. Im Hinblick auf einen allfälligen ausserordentlichen Zustrom von Flüchtlingen erwartet der Regierungsrat vom Bundesrat, dass auf Ebene Bund genügend Aufnahme- und Betreuungskapazitäten bereitgestellt werden.
In den vergangenen Wochen hat sich die Situation im Asylwesen europaweit verschärft. In Deutschland und Österreich zum Beispiel sind in den vergangenen Tagen Zehntausende Flüchtlinge angekommen. Die Schweiz ist bisher von einem Zustrom solchen Ausmasses nicht betroffen. Gleichwohl ist die Zahl der Asylgesuche in den letzten Wochen und Monaten markant angestiegen. Allein in der ersten Hälfte des Monats September wurden dem Kanton Aargau vom Bund rund 200 Asylsuchende zur Unterbringung und Betreuung zugewiesen.
Der Regierungsrat hatte vor den Sommerferien im Zusammenhang mit der angespannten Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden verschiedene Massnahmen beschlossen und umgesetzt: Verdichtung der bestehenden Unterkünfte, temporäre mobile Unterkünfte, Öffnung von Geschützten Operationsstellen (GOPS). Diese Massnahmen bewähren sich und ermöglichen es, auch die jetzige besondere Lage zu bewältigen. Bei Bedarf kann ein zusätzliches Kontingent von bis rund 1'000 Plätzen über die ordentliche Kapazität (rund 2'000 Plätze) hinaus bereitgestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine weiterhin konsequente Verdichtung, der Bezug aller zur Verfügung stehenden GOPS, der Ersatz der Zeltunterkünfte durch neue temporäre mobile Unterkünfte sowie generell die Schaffung zusätzlicher oberirdischer Unterkunftsplätze.
Bund muss genügend Aufnahme- und Betreuungskapazitäten bereitstellen
Der Regierungsrat befasste sich auch mit verschiedenen Szenarien, falls die Situation – wie das in einigen unserer Nachbarländer der Fall war - sich rasch und markant verändern sollte. Im Sinne einer Eventualplanung werden für eine solche Notlage verschiedene Vorbereitungen getroffen. Der Regierungsrat erwartet in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat die notwendigen Vorkehrungen trifft, um das Szenario eines ausserordentlichen Flüchtlingszustroms in einer ersten Phase auf Ebene Bund bewältigen zu können. Dazu gehören zum Beispiel ausreichende Aufnahme- und Betreuungskapazitäten in zentralen Grossunterkünften beziehungsweise Verfahrenszentren. Mit solchen muss den Kantonen ermöglicht werden, die auf sie zukommenden Aufgaben zeitlich und organisatorisch geordnet bewältigen zu können. Gerade in ausserordentlichen Situationen ist es zwingend notwendig, dass Bund, Kanton, Gemeinden und weitere Organisationen im Verbund koordiniert, konstruktiv und kooperativ zusammenarbeiten.