Zusammenarbeit zwischen den beiden Strafverfolgungsbehörden Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft funktioniert
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Regierungsrat beantwortet drei parlamentarische Vorstösse
Die im Frühling 2021 aufgrund von festgestellten Mängeln eingeleiteten Verbesserungsmassnahmen in der Zusammenarbeit Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft zeigen eine positive Wirkung. Unter anderem wurde der institutionalisierte Austausch zwischen den beiden Organisationen gestärkt sowie eine offene Feedback- und Fehlerkultur etabliert. Der Regierungsrat sieht in der von einem ehemaligen Polizeioffizier eingereichten Strafanzeige gegen einen leitenden Staatsanwalt und eine leitende Staatsanwältin keine Gefährdung der grundsätzlich gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft.
Der Regierungsrat nimmt Stellung zu drei Interpellationen von Grossrätin Désirée Stutz, die sie am 14. Juni 2022 aufgrund von Medienberichterstattungen über die Strafanzeige eines ehemaligen Polizeioffiziers der Kantonspolizei gegen einen leitenden Staatsanwalt und eine leitende Staatsanwältin eingereicht hatte. Dabei stellte die Interpellantin auch Fragen zur grundsätzlichen Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft sowie zu dem vom Regierungsrat in einem personalrechtlichen Verfahren gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erteilten Verweis.
Der Regierungsrat zeigt in seinen Interpellationsantworten auf, dass es sich um drei separate, gesondert zu betrachtende Themenbereiche handelt.
Zusammenarbeit der beiden Strafverfolgungsbehörden
Der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte Mitte März 2020 die Leitung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) auf Mängel der Kantonspolizei im Umgang mit verdächtigen Personen aufmerksam gemacht. Aufgrund dieser Eingabe wurden bei Prof. em. Dr. Andreas Donatsch zwei Gutachten in Auftrag gegeben. In der Folge wurde der Inhaftierungsprozess angepasst beziehungsweise insbesondere im Bereich der Dokumentation verbessert.
In einem zweiten Gutachten untersuchte Professor Donatsch die Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft. Auch hier wurden nach Vorliegen des Berichts im Januar 2021 entsprechende Massnahmen eingeleitet und die Öffentlichkeit im Mai 2021 darüber informiert.
Seither finden regelmässig gemeinsame Sitzungen auf operativer und strategischer Ebene von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft statt, bei denen Schnittstellen- und anderweitige Zusammenarbeitsthemen besprochen werden.
Zudem wurden gemeinsame Arbeitsgruppen eingesetzt, die spezifische Themen bearbeiten, bei denen beispielsweise aufgrund der sich laufend entwickelnden Rechtsprechung eine Anpassung der Vorgehensweise erforderlich ist.
Die eingeleiteten Schritte zeigen eine positive Wirkung. Gemäss Beurteilung des Regierungsrats funktioniert die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft.
Aufsichtsbeschwerde gegen den Leitenden Staatsanwalt
Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gelangten am 4. März 2020 mit einer Eingabe an die Oberstaatsanwaltschaft und machten Mängel in der Amts- und Personalführung des Leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm geltend.
Der Regierungsrat hatte nach Kenntnisnahme der Eingabe am 29. April 2020 in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaften externe Abklärungen zu den Beanstandungen in Auftrag gegeben. Nach Vorliegen der Abklärungen hat der Regierungsrat am 9. Dezember 2020 gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ein personalrechtliches Disziplinarverfahren eingeleitet; dieses betrifft den persönlichen, nach Beurteilung des Regierungsrats nicht immer korrekten Umgang mit der Partnerorganisation Kantonspolizei.
Am 9. März 2022 hatte der Regierungsrat dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Verweis gemäss § 36 des Personalgesetzes erteilt. Der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte in der Folge am 19. April 2022 bei der Schlichtungskommission für Personalfragen ein Schlichtungsbegehren gestellt.
Der Regierungsrat reichte am 29. Juni 2022 seine Stellungnahme zuhanden der Schlichtungskommission für Personalfragen ein und hielt dabei am Verweis gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm fest. Das Schlichtungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Anzeige eines Polizeioffiziers gegen Leitende Staatsanwälte
Ein Polizeioffizier der Kantonspolizei, der inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden ist, hatte im Juni 2021 eine Anzeige gegen den leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg eingereicht. Der damalige Polizeioffizier hatte diese Anzeige eigenständig eingereicht, es gab keine offiziellen von einer vorgesetzten Behörde angeordneten Ermittlungen.
Der Regierungsrat erachtet es in seiner Interpellationsantwort als problematisch, dass die Anzeige vom damaligen Polizeioffizier sowohl als Polizist als auch als Privatperson eingereicht wurde und damit der Status von Amts- und Privatperson vermischt wurde.
Zudem besteht aufgrund von heute vorliegenden Erkenntnissen Grund zur Annahme, dass der damalige Polizeioffizier mit seiner Strafanzeige von Umfang und Inhalt her die Grenzen der Anzeigepflicht von Polizistinnen und Polizisten gemäss § 34 Abs. 2 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) überschritten hatte.
Gemäss dieser Bestimmung sind die Angehörigen der Kantonspolizei verpflichtet, alle strafbaren Handlungen, von denen sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten sowie Verbrechen und Vergehen, von denen sie ausserhalb ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten, anzuzeigen. Die Anzeigepflicht betrifft also einzelne Korpsangehörige und nicht die Kantonspolizei als Organisation, weshalb Anzeigen von einzelnen Korpsangehörigen gestützt auf die Anzeigepflicht nicht als Anzeige der Kantonspolizei als Organisation gelten.
Interne Dienstanweisungen bei Kantonspolizei verbessern
Die bisherigen Erkenntnisse aus der Strafanzeige des damaligen Polizeioffiziers zeigen, dass bei der Kantonspolizei mit internen Dienstanweisungen eine Klärung bezüglich Anzeigepflicht erfolgen muss; insbesondere soll eine klare Trennung zwischen Anzeigen der Kantonspolizei als Organisation, Anzeigen von einzelnen Korpsangehörigen und von Anzeigen von Korpsangehörigen als Privatperson sichergestellt werden.
Derzeit laufen weitere Abklärungen zu den Umständen der Einreichung der Strafanzeige durch den damaligen Polizeioffizier. Dabei geht es insbesondere um die Klärung der Herkunft von Informationen und Unterlagen, die Gegenstand der Strafanzeige sind. Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) ist in den Aufarbeitungsprozess eingebunden und wird durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres laufend informiert.
- GR 22.153 Interpellation Désirée Stutz, betreffend Anzeige der Kantonspolizei Aargau gegen zwei Leitende Staatsanwälte
- GR 22.155 Interpellation Désirée Stutz, betreffend Anzeige der Kantonspolizei Aargau gegen zwei Leitende Staatsanwälte, Fragen zu den Ermittlungen
- GR 22.157 Interpellation Désirée Stutz, betreffend Anzeige der Kantonspolizei Aargau gegen zwei Leitende Staatsanwälte, Fragen zur Rolle der Kantonspolizei