Zusammenarbeit in der BVG-Aufsicht zwischen Aargau und Solothurn
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Regierungen der beiden Kantone haben eine entsprechende Vereinbarung beschlossen
Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn wollen im Bereich der BVG-Aufsicht zusammenarbeiten. Damit können Synergien genutzt und Optimierungen erreicht werden. Die Vereinbarung muss noch durch die beiden Parlamente genehmigt werden.
Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der BVG-Aufsicht beschlossen. Die Aufsicht über die BVG-Einrichtungen mit Sitz im Kanton Solothurn soll neu der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) übertragen werden. Die Vereinbarung muss noch durch die beiden Parlamente genehmigt werden.
Ein erster von den beiden Regierungen im Jahr 2014 verabschiedeter Staatsvertrag sah vor, die Aufsicht über die solothurnischen BVG-Einrichtungen und auch die klassischen Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach dem Kanton Solothurn angehören, der BVSA zu übertragen. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat mit Beschluss vom 3. Juni 2014 die entsprechende Vereinbarung genehmigt. Die kantonsrätliche Finanzkommission des Kantons Solothurn hat die Übertragung der Aufgaben im Bereich der klassischen Stiftungen aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt.
Die Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen wurden basierend auf diesen Grundlagen fortgeführt und eine neue Vereinbarung wurde nun beschlossen.
Synergieeffekte
Gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung wird mit dieser Vorlage neu die Zuständigkeit der BVSA auf die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Solothurn beschränkt. Zudem wird ein Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Verwaltungsrats durch den Kanton Solothurn in der Vereinbarung explizit geregelt.
Beide Partner versprechen sich von der Zusammenarbeit einen erheblichen Synergieeffekt.
Unter folgendem Link finden Sie die Botschaft an den Grossen Rat: Geschäfts-Nr. GR.17.28