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Zusätzlicher Raumbedarf für die Familiengerichte :
Im Rahmen der Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts entsteht höherer Raumbedarf

Mit der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden die Bezirksgerichte um die Abteilung "Familiengerichte" erweitert. Dafür werden zusätzliche Räume benötigt.

Für die dadurch zusätzlich benötigten rund siebzig Stellen bei den Bezirksgerichten müssen bis zum 1. Dezember 2012 zusätzliche Räume beschafft werden. Die Raumsituation ist je nach Gerichtsstandort unterschiedlich. Zum Teil können vorhandene Ressourcen genutzt oder übernommen werden. Bei einigen Standorten müssen zusätzliche Räume gemietet werden. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Immobilien Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen wurden soweit möglich langfristige Lösungen gesucht. Ein wichtiges Kriterium ist auch die Nähe der neuen Räumlichkeiten zu den bestehenden Gebäuden.

Die Kommission für Justiz stimmte den beantragten Krediten für den zusätzlichen Raumbedarf an den Bezirksgerichten Aarau, Baden, Brugg, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden und Zurzach mit grosser Mehrheit zu.

Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich am 6. März 2012 beraten.

  • Grosser Rat