Zusätzliche Unterbringungsplätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
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Der Kantonale Sozialdienst stellt eine altersgerechte Unterbringung und Betreuung sicher
Die Zahl der Asylgesuche und somit auch die Zahl der dem Kanton Aargau zugewiesenen Personen und unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) nehmen weiter zu. In der Asylunterkunft Südallee in Suhr konnte der Bereich mit speziellen Unterbringungs- und Betreuungsverhältnissen für UMA erweitert werden.
Aktuell sind dem Kanton Aargau 93 UMA zugewiesen (Stand Juni 2015). Der Kantonale Sozialdienst (KSD) versucht weiterhin, den speziellen Unterbringungs- und Betreuungsbedürfnissen der minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Aargau gerecht zu werden. Im März 2015 wurde in der kantonalen Asylunterkunft Südallee in Suhr eine Etage speziell für UMA eingerichtet. Dafür wurde eine bereits durch den KSD genutzte Etage in Betrieb genommen.
Im Mai 2015 wurde eine kantonale Unterkunft in Aarau für hauptsächlich unter 16-jährige UMA eröffnet. Zurzeit befinden sich 25 UMA in der Liegenschaft, welche durch Fachpersonen der Stiftung Wendepunkt betreut werden.
Mehr Plätze für UMA in Suhr
Der KSD konnte mit der Gemeinde Suhr vereinbaren, dass eine zweite Etage in der Asylunterkunft Südallee zur Unterbringung von UMA genutzt werden kann. Mitte Juni sind die Räumlichkeiten bezogen worden. Damit eine adäquate Betreuung der UMA sichergestellt werden kann, wurde eine zweite Sozialpädagogin angestellt. In der Unterkunft Südallee befinden sich dank der Erweiterung um die zweite Etage aktuell 29 Jugendliche. Es können maximal 46 UMA in Suhr untergebracht werden. Die maximale Belegung der Südallee in Suhr bleibt unverändert bei 140 Personen.
Schaffung adäquater Unterbringungssituationen
Neben den UMA, die in Aarau und an der Südallee in Suhr untergebracht sind, sind weitere UMA bei Pflegefamilien oder bei Verwandten untergebracht, einzelne befinden sich in speziellen Unterbringungs- und Betreuungssituationen. Abgesehen von begründeten Ausnahmen, die sich beispielsweise aufgrund einer örtlich gebundenen Ausbildungssituation ergeben können, sind in der Regel keine UMA mehr in Asylunterkünften für Erwachsene untergebracht. Dies entspricht der Absicht in der Anfangs Mai im Grossen Rat beschlossenen Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes, für unterschiedliche Personengruppen im Asylwesen – und damit auch für UMA – adäquate Unterbringungs- und Betreuungssituationen zu schaffen.