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Zusätzliche Steuerentlastungen - Rasche Realisierung angestrebt :
Regierungsrat legt Botschaft zur 2. Lesung der Steuergesetzrevision vor

Der Regierungsrat bleibt grundsätzlich bei seiner bereits im April präsentierten Strategie: Entlastung der Unternehmen auf 2007 und 2009, Entlastung der natürlichen Personen auf 2010. Neu ist, dass nach der ersten und zweiten insbesondere auch die 3. Etappe schon jetzt verbindlich festgelegt wird. Neu ist auch, dass der Regierungsrat eine Neugestaltung und gestaffelte Erhöhung des Kinderabzuges befürwortet.

Nicht einmal vier Wochen nach dem Ende der ersten Beratung im Grossen Rat liegt bereits die Botschaft für die zweite Lesung vor. Diese schnelle Vorgehen des Regierungsrats zielt darauf ab, dass die ersten Teile der Entlastungen für die Steuerpflichtigen bereits auf 1. Januar 2007 wirksam werden.

Ziel der regierungsrätlichen Steuergesetzrevision ist eine wirkungsvolle steuerliche Entlastung für juristische und natürliche Personen, ohne dabei Haushaltsausgleich und Aufgaben aus den Augen zu verlieren. Damit will die Regierung sicherstellen, dass der Kanton Aargau unter den grossen Schweizer Kantonen seine steuergünstige Spitzenposition festigen kann. Der Regierungsrat schlägt eine etappenweise Umsetzung der Revision vor, um diese für den Kanton und die Gemeinden verkraftbar zu machen. In der 1. Etappe sollen 2007 die grundsätzlich unbestrittenen Revisionspunkte in Kraft treten. Dazu zählen Massnahmen zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Aargau, die Entlastung der Kleinrentner und Kleinverdienenden, diverse Anpassungen an geändertes Bundesrecht sowie verschiedene kleinere Bereinigungen und Vereinfachungen. Als neues Element soll ein nach dem Alter gestaffelter Kinderabzug eingeführt werden mit den Ansätzen 6'400, 8'000 und 9'500 Franken. Damit stimmt die Regierung einem Beschluss des Grossen Rates in erster Lesung zu.

Die 2. Etappe bringt auf 2009 weitere Entlastungen der juristischen Personen. Der zweistufige Gewinnsteuertarif soll um je ein Prozent auf 10% / 6% gesenkt werden. Auch sollen die Unternehmen künftig die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen können.

Mit der 3. Etappe sollen auf 2010 der Einkommenssteuer- und der Vermögenssteuertarif der natürlichen Personen gesenkt werden. Der Umfang richtet sich nach der Höhe des dannzumaligen Ausgleichs der kalten Progression. Damit kommt die Regierung dem Grossen Rat entgegen, der in erster Lesung tarifliche Steuersenkungen beschlossen hat.

Mit der Vorlage des Regierungsrats steigert der Kanton Aargau seine Standortattraktivität nicht nur für Grossunternehmen, sondern insbesondere auch für die Klein- und Mittelunternehmen. Mit der regierungsrätlichen Botschaft zur zweiten Lesung wird ein Kompromissvorschlag vorgelegt, der nach wie vor eine rasche Umsetzung zu Gunsten der Steuerpflichtigen ermöglicht.

Die Anträge des Regierungsrates bewirken beim Kanton 2007 Steuerausfälle von rund 65 Mio. Franken und 2009 von rund 120 Mio. Franken. Die Gemeinden haben mit Steuerausfällen von rund 48 Mio. Franken (2007) respektive 72 Mio. Franken (2009) zu rechnen. Der Ausgleich im Umfang der kalten Progression macht zwischen 70 und 80 Millionen Franken aus.

  • Departement Finanzen und Ressourcen