Zusätzliche Kompetenzen für die Gemeinden im Gastgewerbebereich
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Eröffnung der Anhörung
Neu sollen die Zuständigkeiten für die Bewilligung und die Abgabenerhebung für Einzelanlässe vom Kanton auf die Gemeinden übertragen werden. Die Gemeinden sollen zudem an christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben bewilligen können. Dazu ist eine Änderung des Gastgewerbegesetzes notwendig.
Der Regierungsrat will das kantonale Gastgewerbegesetz ändern und die Zuständigkeiten für die Kleinhandels-bewilligung und die Abgabenerhebung für Einzelanlässe vom Kanton auf die Gemeinden übertragen. Die Abgaben aus dem Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen sollen künftig den Gemeinden zufallen. Zudem sollen die Gemeinden an christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben bewilligen können.
Freiraum für örtlich angepasste Lösungen
Mit der Vorlage werden zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt: Zum einen die Motion der SVP-Fraktion zur Herstellung der Gemeindeautonomie im Bereich der Bewilligung für den Ausschank von Spirituosen an Quartierfesten und zum andern die Motion von Grossrat Serge Demuth zur Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an christlichen Feiertagen durch die Gemeinden. Damit erhalten die Gemeinden Freiraum für örtlich angepasste Lösungen.
Separate Behandlung der Motionen
Für die Umsetzung braucht es eine Änderung des Gastgewerbegesetzes und der Gastgewerbeverordnung. Um beide Motionen getrennt behandeln zu können, wurden zwei separate Vorlagen resp. Erlassentwürfe erarbeitet. Die Anhörung dauert bis zum 7. Oktober 2016.
Alle Unterlagen finden Sie unter Anhörung