Zukunftsgerichtete Organisation der dezentralen kantonalen Aufgaben
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Regierungsrat hat Grundsatzbeschlüsse gefasst
Die dezentralen Verwaltungs- und Justizstrukturen des Kantons Aargau sollen angesichts der veränderten Rahmenbedingungen aufgabenorientiert organisiert und von den historischen Bezirksstrukturen gelöst werden. Tiefgreifende Neuerungen stehen zudem aufgrund von neuem Bundesrecht an. Die Bezirke als Wahlkreise bleiben bestehen.
Ausgelöst durch eine Motion von Grossrat Herbert Scholl im Jahr 2004 wurden siebzehn vom Regierungsrat bezeichnete Dienstleistungsbereiche mit dem Ziel analysiert, die dezentralen Verwaltungs- und Justizstrukturen des Kantons Aargau auf eine optimale Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung auszurichten, unabhängig von historisch gewachsenen Strukturen.
Aufgabenbezogene Strukturen
Der Aargau verfügt seit der Kantonsgründung 1803 über dezentrale Verwaltungs- und Justizstrukturen. Die Bevölkerung nimmt diese Dienstleistungen nur unregelmässig in Anspruch, manche spürt der einzelne Bürger fast gar nicht. Ursprünglich lauteten die Kriterien für die Bezirksstruktur: Gleich grosse Bevölkerungszahl und der Hauptort musste vom Wohnort aus in einem Tagesmarsch erreichbar sein. Die Rahmenbedingungen haben sich jedoch aufgrund des Bevölkerungswachstums, der Mobilität und der Informationstechnologie wesentlich verändert. Tiefgreifende Änderungen stehen zudem in der Rechtssetzung an, vor allem die Vereinheitlichung des Schweizerischen Strafprozessrechts und die Totalrevision des Vormundschaftsrechts.
Deshalb sollen die dezentralen kantonalen Verwaltungs- und Justizaufgaben nicht mehr nach historischen Vorgaben, sondern neu aufgabenbezogen organisiert werden. Viele dezentrale Kantonsaufgaben funktionieren bereits heute nicht mehr in der traditionellen Bezirksstruktur. Bei Aufgaben mit gegenseitigen Schnittstellen sollen die Strukturen optimal aufeinander abgestimmt und längerfristig die Strukturen aller dezentralen Verwaltungs- und Justizeinheiten in 3 bis 6 Regionen gebündelt werden. Parallel dazu wird eine bessere Übereinstimmung der Regionalplanungsverbände mit den funktionalen Räumen einerseits und mit den Strukturen der dezentralen Verwaltungs- und Justizeinheiten anderseits angestrebt.
Regionale Staatsanwaltschaften einführen, Bezirksämter aufheben
Aufgrund der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts werden drei regionale Staatsanwaltschaften für die Strafverfolgung geschaffen sowie als Konsequenz davon die Bezirksämter mit ihrer gemischten Aufgabenstruktur aufgehoben. Dadurch werden die Schnittstellen zur Kantonspolizei mit drei Regionen optimal gelöst und die Abläufe in der Strafrechtspflege wesentlich vereinfacht. Zudem soll eine Reduktion der elf Bezirksgerichte auf sechs Regionalgerichte geprüft werden (je zwei pro Kantonspolizei- bzw. Staatsanwaltschaftsregion). Die heutigen Bezirksverwaltungsaufgaben werden weiterhin dezentral angeboten oder zentralisiert.
Weiter sollen die Anzahl Grundbuchämter neu definiert und gleichzeitig die Zahl der Nachführungskreise für die amtliche Vermessung reduziert werden. Im Rahmen der Umsetzung der Totalrevision des Vormundschaftsrechts sollen aufgrund der Bundesvorgaben an die Stelle des Gemeinderates als Vormundschaftsbehörde künftig Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden treten. Dabei geht es wie bei der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts darum, den zusätzlichen Ressourcenbedarf für die höheren bundesrechtlichen Standards möglichst tief zu halten.
Weitere von der Reorganisation betroffene Behörden und Aufgaben sind die Friedensrichter, die Gemeindezweigstellen SVA, die militärischen Sektionschefs, die Suchtberatung, die Mietschlichtung und die Regionalplanungsverbände. Die Umsetzung erfolgt in 3 Paketen. Erste Inkraftsetzungen sind auf 2012 geplant.
Bezirke bleiben bestehen
Die Bezirke behalten nach der Annahme des revidierten Grossratswahlgesetzes mit dem Wahlmodell "Doppelter Pukelsheim" in der Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 ihre Funktion als Wahlkreise. Die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten funktionierenden Strukturen der dezentralen kantonalen Verwaltungs- und Justizeinheiten sind unabhängig von der Funktion der Bezirke als Wahlkreise. Der Regierungsrat hat deshalb die beiden Bereiche entkoppelt.
Neue Projektbezeichnung
Die weiteren Arbeiten konzentrieren sich somit auf die Neuorganisation der dezentralen Verwaltungs- und Justizaufgaben. Weil es dabei nicht um die Schaffung einer neuen Gebietseinteilung anstelle der Bezirke geht, sondern um eine zukunftsgerichtete Organisation von Verwaltungs- und Justizaufgaben, heisst das Projekt künftig nicht mehr "Gebietsreform" sondern "Aargau 21". Für die weiteren Arbeiten ist ein Kredit von 3,65 Millionen Franken erforderlich. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.
Vorteile für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Verwaltung
Durch die Schaffung optimaler Betriebsgrössen und Strukturen können die dezentralen kantonalen Dienstleistungen unter den künftigen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher und kundennäher erbracht werden. Grössere Einheiten führen zu mehr Professionalisierung und die Schnittstellen können optimal gestaltet werden. Davon profitieren nicht nur die betroffenen Stellen von Verwaltung und Justiz, sondern vor allem die Bevölkerung und die Wirtschaft.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.ag.ch/politdossiers.