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Ziel: In 20 Jahren wieder junger Wald mit Zukunft! :
Kantonsbeiträge an die Wiederbewaldung

3500 Hektaren Wald zerstörte der Sturm Lothar Ende 1999. An die Wiederbewaldung leisten der Kanton, Gemeinden und der Bund Beiträge. Das Finanzdepartement hat die Gemeinden und Revierförster in diesen Tagen über die Beitragsbedingungen und das weitere Vorgehen orientiert.

Die von Lothar zerstörten Waldflächen sind bereits wieder grün und voller Leben. Bis aber klar ist, welche Bäumchen am Schluss den Konkurrenzkampf um Licht und Boden gewinnen, dauert es Jahrzehnte. In den ersten etwa 20 Jahren kann der Förster die Zusammensetzung und die Qualität des künftigen Waldes am besten beeinflussen. An erster Stelle soll aber die Natur, durch Keimlinge, Stockausschläge und Samenanflug die Lotharflächen wieder bewalden. Nur wo die natürliche Verjüngung ungenügend ist, oder wo sie dem angestrebten Bestockungsziel entgegenläuft, sind ergänzende Pflanzungen nötig.

Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer erhalten pauschale Beiträge von Bund und Kanton, gestützt auf eine einfache Vereinbarung, in der die wichtigsten Ziele und Massnahmen, festgehalten sind. Der Grosse Rat hat am 27. Februar 2001 einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 15 Mio. Franken bewilligt. Die Beiträge betragen im Durchschnitt rund 5000 Franken pro Hektare. Für einige besondere Massnahmen wie die Pflanzung von Eichen und seltenen Baumarten, gibt es Zuschläge.

Privatwaldbesitzer mit grösseren Lotharschadenflächen können sich an die Gemeinde oder an ihren Revierförster wenden. Das Beitragsgesuch und eine einfache Massnahmenplanung müssen bis spätestens am 31. Oktober eingereicht sein.

Über die jungen, zarten Pflanzen auf den Sturmschadenflächen freuen sich auch die Rehe. Die Ziele der Wiederbewaldung können nur erreicht werden, wenn zu grosse Wildschäden möglichst verhütet werden. Um die nötigen Massnahmen konsequent durchzuführen, ist eine besonders intensive Zusammenarbeit zwischen den Jagdgesellschaften und den Forstbetrieben nötig.

  • Staatskanzlei