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Zeitgemässe Abgeltungen für alle drei Staatsgewalten :
Kommission AVW stimmt der Anpassung der Löhne und Entschädigungen zu

Die Kommission Allgemeine Verwaltung hat an zwei Kommissionssitzungen die Botschaft des Regierungsrats für die Anpassung der Löhne und Entschädigungen für alle drei Staatsgewalten beraten. Sie stimmt allen Anträgen des Regierungsrats zu den Dekretsänderungen zu.

Die Inkraftsetzung ist auf den 1. April 2008 vorgesehen. Der Jahreslohn für die Mitglieder des Regierungsrats soll neu auf Fr. 290'000.- bzw. für die Mitglieder des Obergerichts auf Fr. 245'000.- festgesetzt werden. Für die Mitglieder des Grossen Rats soll das Sitzungsgeld pro Sitzung neu Fr. 150.- betragen.

Zugleich wird die Kommission AVW an der nächsten Grossratssitzung vom 4. Dezember 2007 eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Rats einreichen. Mit der Initiative sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Grundentschädigung an die Mitglieder des Grossen Rats geschaffen werden. Grundentschädigungen sind in anderen Kantonen bereits zeitgemässe Praxis.

Eine Minderheit der Kommission AVW sprach sich sowohl gegen die Dekretsänderungen wie auch gegen die Einreichung der parlamentarischen Initiative aus.

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