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WSB-Verlegung Aarau - Suhr kommt voran

Zwischen Aarau und Suhr soll künftig nur noch eine Bahn - die WSB - verkehren. Sie wird auf diesem Abschnitt auf das Trassee der SBB verlegt. Für das künftige Betriebskonzept der Nationalbahn sind die Optionen Bahn oder Bus offen. Gemeindevertreter bevorzugen den Bahnbetrieb zwischen Zofingen und Suhr, stellen aber klare Anforderungen an verbesserte Fernverkehrsanschlüsse der SBB gemäss Konzept Bahn 2000, namentlich in Aarau.

Nach jahrelangen Diskussionen um die Bahnsanierung zwischen Aarau und Suhr zeichnet sich nun eine Lösung ab. Die eingesetzte Behördendelegation beantragt verfahrensmässig ein stufenweises Vorgehen. Der Grosse Rat soll in einem ersten Schritt das Infrastrukturkonzept - Verlegung der WSB und Umbau Bahnhof Suhr - beschliessen. Es folgt die Bauvorlage mit dem entsprechenden Kredit und in einem dritten Schritt wird über das Betriebskonzept auf der Nationalbahnlinie Zofingen - Suhr - Lenzburg entschieden.

Die Aufteilung des Verfahrens hat den Vorteil, dass das dringliche und zeitkritische Vorhaben der Verlegung der WSB auf das Trassee der SBB vorangetrieben werden kann. Die Infrastruktur, insbesondere der Bahnhof Suhr, wird so geplant, dass die Bedürfnisse des Personenverkehrs auf der Nationalbahnstrecke Zofingen - Suhr - Lenzburg offen bleiben. Der Grosse Rat kann, ohne Präjudizien, in einem späteren Zeitpunkt über die definitive Betriebsform beschliessen. Für Gemeindevertreter an der Nationalbahn steht nach wie vor die Variante ABS (Stichbahn Zofingen - Suhr und Busbetrieb Lenzburg - Suhr - Aarau) im Vordergrund. Optionen bestehen aber auch noch für eine Tangentialbahn (T) oder die Umstellung auf Busbetrieb (U). Es ist zweckmässig, die Gestaltung des Regionalverkehrs mit Bahn oder Bus im Raum Zofingen - Aarau - Lenzburg erst festzulegen, wenn verbindliche Angaben über die Bedienung dieser drei Zentren im Fernverkehr vorliegen. Hier bestehen klare Erwartungen, die im kantonalen Richtplan festgelegt sind und von den SBB erfüllt werden müssen.

Es geht jetzt formell um die Festsetzung der WSB-Verlegung im Richtplan durch den Grossen Rat, wofür der Regierungsrat ein Mitwirkungsverfahren eingeleitet hat. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich bis Ende September zu diesem Vorhaben zu äussern. Der ausführliche Bericht kann in den Gemeindekanzleien eingesehen werden.

  • Staatskanzlei