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Wohnbauförderung bereit, aber vorerst zurückgestellt :
Vorbereitet, falls sich Situation ändert

Wegen der deutlichen Entspannung auf dem Wohnungs- und Wohnbaumarkt und angesichts der knappen Finanzen verzichtet der Kanton Aargau gemäss Beschluss des Grossen Rates auf die Ausrichtung kantonaler Beiträge zur Wohnbau- und Wohneigentumsförderung. Der Kanton hat aber alle Vorbereitungen getroffen, um bei einer Wohnungsnot handeln zu können.

Das Konzept Bund plus der kantonalen Wohnbaupolitik enthält einen ausgereiften Dekretsentwurf, der bei veränderten Rahmenbedingungen rasch angepasst und dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt werden kann. Die indirekte Hilfe des Konzeptes - bestehend aus einer schlankeren Gesetzgebung, rascheren und besser koordinierten Verfahren, Vorgehenshilfen und frühzeitigen Beratungen - wird weitergeführt und nach Möglichkeit laufend verbessert.

Zu Beginn der neunziger Jahre entstanden auf dem Wohnungs- und Wohnbaumarkt Versorgungsengpässe. Für viele Wohnungssuchende wurde es immer schwieriger, eine geeignete Wohnung zu einem verkraftbaren Preis zu finden. Diese Entwicklung veranlasste den Regierungsrat, die kantonale Wohnbaupolitik grundsätzlich zu überdenken und mögliche Massnahmen für Zeiten der Wohnungsknappheit aufzuzeigen. Auch verschiedene parlamentarische Vorstösse und eine Volksinitiative befassten sich mit dem Thema. Das neue Baugesetz bietet die Möglichkeit von Wohnbauförderungsmassnahmen.

Aus zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung entstand das Konzept Bund plus. Dieses stützt sich auf zwei Säulen:

  1. Die erste Säule umfasst eine indirekte Hilfe für Bauwillige durch eine schlankere Gesetzgebung, raschere und besser koordinierte Verfahren, Vorgehenshilfen und frühzeitige Beratungen. Diese Säule ist weitgehend kostenneutral und in vielen Teilen - insbesondere durch das neue Baugesetz - verwirklicht. Der Regierungsrat betrachtet es als Daueraufgabe, Verbesserungen und Erleichterungen zu prüfen und wo möglich umzusetzen.
  2. Die zweite Säule besteht aus einem Anschlussdekret an das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) des Bundes. Das Dekret würde es ermöglichen, bei Neubauten und Erneuerungen als direkte Hilfe an weniger Begüterte zusätzlich zu den Bundesbeiträgen kantonale Beiträge auszurichten und damit zusätzliche Bundesbeiträge auszulösen. Damit könnten die Mieten und Eigentumskosten gezielt gesenkt werden.

Das Konzept Bund plus löste in der vor zwei Jahren durchgeführten Vernehmlassung ein gutes Echo aus. Abgesehen von wenigen untergeordneten Details stiess es auf weitgehende Zustimmung.Es zeichnete sich bereits damals ab, dass wegen der eingetretenen Entspannung des Wohnungs- und Wohnbaumarktes der Beschluss eines Dekrets als zusätzliche direkte Hilfe zum WEG zunehmend als verfrüht betrachtet wurde.

Inzwischen hat sich die Marktlage weiter entspannt: Der Leerwohnungsbestand hat zugenommen, durch Preisnachlässe auf teuren Wohnungen sind zunehmend auch günstigere Wohnungen unter Preisdruck geraten, es besteht wieder eine echte Auswahl. Weil das knappe Geld anderswo dringend benötigt wird, soll vorerst auf die Ausrichtung kantonaler Beiträge verzichtet werden. Das Dekret wird daher zurückgestellt.

Falls die sich abzeichnende Konjunkturerholung wider Erwarten erneut zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt führen sollte, liegt mit dem vorhandenen Dekrets- und Verordnungsentwurf sowie den zusätzlichen Dokumenten das Grundlagenmaterial für ein rasches Handeln des Grossen Rates vor.

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