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Wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen :
Botschaft geht an den Grossen Rat für die zweite Lesung

Mit der Gesetzesrevision und den Ausführungsbestimmungen im neuen Dekret erhält der Kanton ein Steuerungssystem für Aufgaben und Finanzen, das einfacher vergleichbar ist mit den Systemen bei den Gemeinden im Kanton Aargau, den anderen Kantonen und beim Bund. Die im bisherigen Steuerungssystem eingesetzten Instrumente wie Spezialfinanzierungen und Schuldenbremse werden weitergeführt, ohne deren Inhalt und Bedeutung zu verändern.

Die Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen entwickelt die Führungsinstrumente weiter und setzt das neue Rechnungslegungsmodell für Kantone und Gemeinden (HRM2) um. Der Aargau erhält damit ein Steuerungssystem, das einfacher vergleichbar ist mit denjenigen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das im neuen Dekret festgelegte Rechnungsmodell sieht Anlagekategorien mit drei verschiedenen Abschreibungsregeln vor: ohne Abschreibung, mit Abschreibung über die Nutzungsdauer sowie Direktabschreibungen. Durch die neuen Aktivierungsregeln wird das Vermögen umfassender dargestellt und die Bilanz und Erfolgsrechnung aussagekräftiger.

Die Spezialfinanzierungen wie zum Beispiel die Strassenrechnung werden mit der Revision weder belastet noch entlastet.

Die heutige Schuldenbremse wird mit der neuen Finanzierungsrechnung weitergeführt. Die Bilanzausgleichsreserve hat sich bewährt, um konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Sie wird neu im Gesetz verankert.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass das neue Führungssystem in der Anwendung Vereinfachungen bringt und die Transparenz des staatlichen Handelns erhöht.

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