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Wie weiter mit der Steuergesetz-Revision? :
Regierungsrat traf sich mit Delegation der Gemeinden

Der Regierungsrat hat mit Gemeindevertretern die Auswirkungen der vorläufigen Grossratsbeschlüsse zur Teilrevision des Steuergesetzes analysiert. Die danach vorgesehenen Steuerausfälle sind weder für die Gemeinden noch den Kanton verkraftbar.

Landammann Kurt Wernli und Finanzdirektor Roland Brogli haben am Mittwoch mit der Begleitgruppe DFR des neu geschaffenen Konsultationsgremiums Kanton-Gemeinden (KKG) die Auswirkungen der Steuergesetzrevision auf die Gemeinden näher analysiert und diskutiert. Dieser Schritt war notwendig, weil sich die Gemeinden nach wie vor sehr besorgt zeigten über die zu erwartenden Steuerrückgänge. Der Grosse Rat ist bei den Entlastungen noch weiter gegangen als die vorberatende Kommission. Er hat für 2009 Ausfälle für den Kanton von rund 260 Mio. Franken und für die Gemeinden von rund 180 Mio. Franken beschlossen. Im Durchschnitt müssten die Gemeinden mit einem Einnahmenrückgang von 10.5 Prozent rechnen. Je nach Finanzlage und Struktur der Gemeinden können sich allerdings bedeutende Abweichungen nach unten oder oben ergeben; die Spannbreite der Steuerrückgänge kann von relativ bescheidenen 6 bis über 20 Prozent betragen.

Die Vorlage des Regierungsrats zur Teilrevision Steuergesetz hat nach Ansicht der Gesprächsteilnehmer drei Rahmenbedingungen sicherzustellen:
1. Die Steuergesetzrevision hat das Wirtschaftswachstum durch die prioritäre Ausrichtung der Entlastungen bei den juristische Personen zu fördern.
2. Das Ausmass der Entlastungen infolge der Steuergesetzrevision darf notwendige Investitionen in die übrigen wirtschafts- und wachstumsrelevanten Faktoren wie z.B. Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Verkehrsinfrastruktur nicht verhindern.
3. Die vom Regierungsrat verfolgte Steuerpolitik bedingt auch in den nächsten Jahren eine anhaltende Ausgabendisziplin von Grossem Rat und Regierungsrat wie auch der Gemeinden.

Ziel der 2. Lesung der Teilrevision muss es denn auch sein, darin waren sich Regierungsrat und Gemeindevertreter an der Sitzung einig, die Ausfälle auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren und dennoch einen tatkräftigen Schritt zur Attraktivitätsverbesserung des Wirtschaftsstandortes Aargau einzuleiten. Die Zeit für einen Kompromiss drängt allerdings: Soll die Revision noch wie vorgesehen auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten, muss der Grosse Rat die 2. Lesung in der ersten Sitzung nach den Sommerferien halten.

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