Wie geht es weiter mit der NK 495 Rheinfelden-Möhlin?
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Neue Industriestrasse: Aussprache mit Baudirektor
Vertretungen der Behörden von Rheinfelden und Möhlin sowie der Petitionäre für eine beschleunigte Realisierung der NK 495 sind am Montag mit Regierungsrat Dr. Thomas Pfisterer und Mitarbeitern des Baudepartementes zusammengekommen.
Aufgrund der Lärmsituation ist die Riburgerstrasse vom Kohlplatz bis zum Regionalspital Rheinfelden gemäss Lärmschutzverordnung sanierungsbedürftig. Es sind die Grenzwerte, in zwei Fällen die Alarmwerte, überschritten. Mit der im Zusammenhang mit dem Ausbau des Regionalspitals in Aussicht gestellten neuen Industriestrasse wäre die Lärmsanierung erledigt. Die Spitaldirektion hat darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um ein technisches, sondern auch um ein menschliches Problem handle. Die politischen Erwartungen seien zu erfüllen.
Im weiteren wurden die Prioritäten im Strassenbau im Allgemeinen und bezüglich der NK 495 im Speziellen behandelt. Diese werden mit den Gemeinderäten Rheinfelden und Möhlin im Detail noch besprochen.
Zwei kostensenkende Projektverbesserungen werden im Zusammenhang mit der neuen Industriestrasse behandelt: Die Vereinfachung der Einmündung bei der Salinenstras-se und ein Kreisel beim Knoten NK 495 / K 292 (Möhlinerstrasse). Da der Kreisel eine wesentliche Projektänderung darstellt, wird diese ab 22. März 1999 öffentlich aufgelegt. Wenn dazu keine schwerwiegenden Einsprachen eingehen, sollte der Gutheis-sung des Projektes NK 495 (mit Abwandlung allfälliger Einsprachen) ca. im Mai 1999 nichts mehr im Wege stehen. Es wäre somit technisch möglich, im Jahre 2001 mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Da die Vorhaben Rheinbrücke Rheinfelden (Zubringer N3-A98) und Rheinbrücke Laufenburg voraussichtlich gleichzeitig in die Realisierungsphase kommen, können mit der regionalen Verteilung und der Finanzierung Probleme entstehen. Nach dem Beschluss des Grossen Rates ist der Kanton alleiniger Kostenträger. Deshalb wurde auch über die Möglichkeit von Beiträgen Dritter diskutiert.