Wichtige Fortschritte in Details, aber noch kein Gesamtbild
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Flughafen Zürich-Kloten, 7. Verhandlungsrunde
In Bern fand heute eine weitere Runde zur Erarbeitung eines Staatsvertrages zwischen Deutschland und der Schweiz statt. Deutschland ist primär an einer Verkehrsreduktion interessiert, die Schweiz will Zürich als Hub erhalten. Die Regierungsräte Ruedi Jeker (ZH) und Kurt Wernli (AG) vertraten die Interessen der betroffenen Kantone.
Zur Diskussion standen die Delegation der Flugsicherung im süddeutschen Raum an die Schweiz und die Eckwerte für den Überflug des süddeutschen Raumes vom und zum Flughafen Zürich-Kloten.
Zu unterstreichen ist, dass es bei den Verhandlungen nicht um die Ausarbeitung des neuen Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich-Kloten geht.
Die beiden Delegationen nahmen mit Befriedigung Kenntnis vom grossen Fortschritt der Arbeiten über die Flugsicherung. Die deutsch-schweizerische Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die bisherigen Ergebnisse weiter zu entwickeln.
Die Diskussion um die Überflüge gestaltete sich erwartungsgemäss komplexer. Die Antwort der Schweizer Delegation auf die vorgeschlagene Regelung von deutscher Seite unterstrich, dass diese Regelung für die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet nicht annehmbar ist. Sie ist einseitig und gefährdet die Bedeutung des Flughafens Zürich als interkontinentaler Hub.
Weiter bestand die Schweiz auf der Berücksichtigung internationalen Rechts, insbesondere des Transitabkommens.
Die schweizerischen Vorstellungen wurden in der Form eines konkreten Vorschlages präsentiert, welcher von der deutschen Delegation eingehend geprüft und anlässlich der 8. Verhandlungsrunde detailliert kommentiert werden wird.
Neben der Delegation der Flugsicherung im deutschen Luftraum betreffen die Hauptpunkte die Anzahl der Überflüge über süddeutsches Gebiet, die Wochenend-Flugregelung sowie die Nachtflug-Sperrzeiten.
Die Verhandlungen waren sehr an der Sache orientiert und wurden in einem fairen und partnerschaftlichen Klima geführt. Die nächste Verhandlungsrunde wurde auf den 26. Oktober 2000 festgelegt.