Wesentliche Schritte zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele
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Schlanke Revision des Energiegesetzes, Solaroffensive und Ausbau des Gebäudeprogramms
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat mit allen Fraktionen des Grossen Rates einen Runden Tisch durchgeführt, um die nächsten Schritte in der kantonalen Energiepolitik auszuloten. Die nun vorgeschlagenen Massnahmen des Kantons tragen wesentlich dazu bei, seine energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen. Sie basieren auf drei Säulen: eine schlanke Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes als Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative, die Umsetzung der vom Grossen Rat geforderten Solaroffensive sowie den Ausbau des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich insbesondere aufgrund der hohen Nachfrage.
Die energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Monaten massgeblich verändert: Am 27. September 2020 haben die Aargauer Stimmberechtigten die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes abgelehnt, am 13. Juni 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Revision des CO₂-Gesetzes auf Bundesebene verworfen; zudem hat der Grosse Rat am 15. Juni 2021 die kantonale Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative) zurückgewiesen und den Regierungsrat beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. In der Parlamentsdebatte wurde von einzelnen Votanten ein Runder Tisch "Energie" gefordert.
Diesem parlamentarischen Auftrag ist das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zeitnah nachgekommen und hat im September und Oktober 2021 einen Runden Tisch "Energie" mit Vertretungen aller Fraktionen des Grossen Rates durchgeführt. Trotz der teilweise unterschiedlichen Positionen wurde von allen Seiten der Handlungsbedarf bestätigt, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen. Der Regierungsrat hat nun die Ergebnisse dieser Gespräche besprochen und das BVU beauftragt, die weiteren Schritte in der Energiepolitik des Kantons einzuleiten und umzusetzen.
Vorschläge basieren auf drei Säulen
Konkret basieren die vorgeschlagenen Massnahmen – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien – auf drei Säulen:
- Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes: Mit Fokus auf den Heizungsersatz soll als indirekter Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative eine schlanke Teilrevision des Energiegesetzes umgesetzt werden. Dabei soll auf ein Verbot fossiler Energieträger verzichtet werden, doch bei einem Heizungsersatz sollen künftig mindestens 10 Prozent der Energie durch erneuerbare Energie bereitgestellt werden. Das kann geschehen durch Effizienzmassnahmen, alternative Technologien oder durch die Beimischung von Biogas, falls etwa Erdgas verwendet wird. Zudem soll neu eine einfach anwendbare Härtefallregelung eingeführt werden, die Hausbesitzerinnen und -besitzer mit wenig Eigenmitteln entlastet. Das BVU wird als nächsten Schritt im ersten Quartal 2022 eine Anhörungsvorlage ausarbeiten mit dem Ziel, die Teilrevision des Energiegesetzes im dritten Quartal im Grossen Rat zu behandeln.
- Umsetzung der Solaroffensive: Die vom Grossen Rat beschlossene vertiefte Prüfung und das Testen von Massnahmen im Rahmen der Solaroffensive sollen einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des Zubaus erneuerbarer elektrischer Energie leisten. Damit soll auf freiwilliger Basis das vorhandene Potenzial besser ausgeschöpft und somit auf eine gesetzliche Verpflichtung verzichtet werden, wie sie in der im September 2020 abgelehnten Teilrevision des Energiegesetzes noch vorgesehen war. Um die Ziele der kantonalen Strategie energieAARGAU zu erreichen, ist eine rasche, wirtschaftliche und effiziente Ausschöpfung des Solarpotenzials nötig – in erster Linie auf den Dächern der Gebäude im Kanton Aargau. Die vollständige Nutzung, insbesondere von grossen Dächern, steht dabei im Vordergrund. Um die vielfältigen Möglichkeiten des Photovoltaik-Ausbaus zu nutzen, sollen neben den gebäudegebundenen Anlagen bei Bestands- und Neubauten auch Anlagen im nicht-gebäudegebundenen Bereich geprüft und realisiert werden.
(Details unter www.ag.ch/solaroffensive) - Ausbau des Gebäudeprogramms: Im vom Grossen Rat beschlossenen Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 stehen für die nächsten vier Jahre insgesamt finanzielle Mittel von rund 75 Millionen Franken zur Verfügung, davon rund 12 Millionen Franken Kantonsgelder. Insbesondere aufgrund der grossen Nachfrage will der Regierungsrat im Frühjahr 2022 als Ergänzung einen Zusatzkredit für die Jahre 2023 bis 2024 beantragen. Damit sollen genügend Mittel bereitgestellt werden, um bis Ende 2024 das Anreizsystem unter Einbezug der Bundesmittel aus der Teilzweckbindung der CO₂-Abgaben aufrechtzuerhalten.
Konsequente Energie- und Klimapolitik des Kantons
Die nun auf kantonaler Ebene eingeleiteten Schritte stehen in Einklang mit dem revidierten CO₂-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030, das Mitte Dezember vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt wurde. Damit bestätigt der Regierungsrat zudem seine bisherigen energie- und klimapolitischen Ziele. Der Kanton Aargau unterstützt das Abkommen von Paris und leistet im Rahmen seiner Kompetenzen seinen Beitrag, um die Ziele des Bundes zu erreichen: Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können (Ziel "Netto-Null bis 2050"). Dazu hat er unter anderem einen vom Grossen Rat unterstützten Entwicklungsschwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung geschaffen sowie im Juli 2021 den ersten Teil seiner Klimastrategie vorgestellt – den sogenannten Klimakompass. Darauf aufbauend setzt der Kanton wirkungsvolle und wirtschaftliche Massnahmen um. Diese werden im Massnahmenplan dokumentiert, dem zweiten Teil der Klimastrategie, der voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2022 publiziert wird.