Weniger Sonntagsverkäufe vor Weihnachten
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Restriktivere Bewilligungspraxis gemäss Weisung aus Bern
Gemäss Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft dürfen Sonntagsverkäufe während der Adventszeit nur noch dann bewilligt werden, wenn sie örtlich eng mit einem Weihnachtsmarkt verbunden sind. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit macht die betroffenen Gemeinden und Geschäfte auf diese neue Regelung aufmerksam.
Seit 1995 bewilligt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in der Adventszeit zwei Sonntagsverkäufe. Eine Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) zwingt nun aufgrund eines Bundesgerichtsurteils über die Sonntagsverkäufe in der Adventszeit im Kanton Bern zu einer restriktiveren Bewilligungspraxis in allen Kantonen.
Bereits für die Adventszeit 2004 dürfen Sonntagsverkäufe im wesentlichen nur noch dann bewilligt werden, wenn sie örtlich eng mit einem Weihnachtsmarkt verbunden sind. Dieser muss aus einer grösseren Anzahl von Marktständen mit überwiegend kunsthandwerklichen Angeboten bestehen, d.h. nicht nur aus einigen Verpflegungsständen oder anderen Attraktionen.
Wegen der neuen Weisungen können einige in der Adventszeit 2003 durchgeführte Sonntagsverkäufe für die kommende Weihnachtszeit voraussichtlich nicht mehr bewilligt werden. Das AWA macht in einem Schreiben die betroffenen Gemeinden und Geschäfte auf diese neue restriktive Regelung aufmerksam.
Regierungsrat Kurt Wernli wird sich im Rahmen der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren für eine rasche Aenderung des Arbeitsgesetzes einsetzen, damit wieder zur bewährten bisherigen Praxis zurückgekehrt werden kann. Die entsprechende Gesetzesänderung wird jedoch frühestens 2005 wirksam sein.