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Weiterzug des Urteils im Fall Lucie :
Höchstrichterliche Überprüfung der lebenslänglichen Verwahrung

Mit Urteil vom 29. Februar 2012 hat das Bezirksgericht Baden im "Mordfall Lucie" den einschlägig vorbestraften Daniel H. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt und die nachfolgende Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB angeordnet. Der Hauptantrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der lebenslängli-chen Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1bis StGB (in Kraft seit 1. August 2008) wurde dagegen abgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Baden hat am 1. März 2012 beim Bezirksgericht Baden schriftlich die Berufungsanmeldung eingereicht und eine vollständige Begründung des vorinstanzlichen Urteils einverlangt.

Die Staatsanwaltschaft Baden wird die umstrittene Frage der lebenslänglichen Verwahrung im "Mordfall Lucie" weiterziehen und gerichtlich überprüfen lassen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres