Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2018-2021
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Start der Anhörung
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Grossen Rat für die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2018 bis 2021 einen Verpflichtungskredit von 13,6 Millionen Franken zu beantragen. Davon beträgt der Bundesbeitrag 7,8 Millionen, der Kantonsanteil 5,8 Millionen Franken. Die Anhörung dauert bis zum 28. Januar 2017.
Der Regierungsrat will dem Grossen Rat für die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) für die Jahre 2018-2021 einen Verpflichtungskredit von 13,6 Millionen Franken beantragen. Das KIP basiert auf einer Vereinbarung des Kantons mit dem Bund. Der voraussichtliche Bundesbeitrag beträgt 7,8 Millionen, der Kantonsanteil maximal 5,8 Millionen Franken. Um der schwierigen finanzpolitischen Situation des Kantons Rechnung zu tragen, wurde der Finanzrahmen gegenüber der ersten Programmperiode um 2,2 Millionen Franken reduziert.
Aufbauarbeit weiterführen
Das Angebot für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Aargau wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet seit 2014 das Kantonale Integrationsprogramm KIP 2014-2017. Es bündelt systematisch auf den Kanton und die Gemeinden zugeschnittene Massnahmen, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive fördern.
Auf der Grundlage einer neuen Programmvereinbarung mit dem Bund soll das KIP in den Jahren 2018-2021 weitergeführt werden. Im Hinblick auf die Herausforderungen im Zusammenhang der anhaltenden Zuwanderung und der aktuellen Situation im Flüchtlingsbereich ist der Regierungsrat überzeugt, dass die Verstetigung der aufgebauten Massnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten notwendig und zielführend ist.
Präventive Wirkung der Integration
Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist die Integration aller im Kanton längerfristig anwesenden Personen von zentraler Bedeutung. Mit der Fortführung des KIP sollen diejenigen Zielgruppen erreicht werden, deren Integration nur schwer gelingt. Dazu gehören insbesondere schul- und bildungsungewohnte Personen. Die Kernpunkte des KIP – Information, Sprachförderung und arbeitsmarktliche Massnahmen – fördern die Selbständigkeit der Migrantinnen und Migranten und wirken den negativen Auswirkungen fehlender Integration wie beispielsweise der Sozialhilfeabhängigkeit entgegen. Die nachhaltige Integration der ausländischen Bevölkerung verbessert das Zusammenleben und leistet einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel.
Arbeitsmarktintegration verbessern
In den ersten Programmjahren konnte die Zusammenarbeit mit den Gemeinden intensiviert werden. In vielen Gemeinden und Regionen wurden Strukturen im Bereich (Erst-) Information und Beratung aufgebaut. Ein auf die dezentrale Struktur des Kantons ausgerichtetes Sprachkursangebot wurde etabliert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Entwicklung von Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, dem Departement Gesundheit und Soziales, mit Branchenvertretern und externen Anbietern. Dabei spielen auch ziviles Engagement und Freiwilligenarbeit eine wichtige Rolle.
Der Regierungsrat hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres beauftragt, zur Kreditvorlage eine Anhörung durchzuführen. Die Anhörungsfrist läuft bis zum 28. Januar 2017.
Die Anhörungsunterlagen finden Sie unter: Kantonales Integrationsprogramm