Weitere Schritte für bessere Luft
:
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung ist aktualisiert worden
Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung die im Massnahmenplan Luftreinhaltung (MPL) 2002 beschlossenen Emissionsziele bestätigt. Neu hat er auch ein Reduktionsziel für Ammoniak festgelegt. Daneben unterstützt er den Bund in seinen Bemühungen und stellt insgesamt sechs Anträge für Massnahmen auf Bundesebene. Der Bund wird aufgefordert, diese nun raschmöglichst umzusetzen.
Die Luftqualität in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden. Handlungsbedarf gibt es noch in den Städten und Agglomerationen, wo die Schadstoffbelastung nach wie vor höher ist, als dies der Gesundheit der Menschen und der Umwelt zuträglich ist. Weitere Massnahmen zur Luftreinhaltung sind deshalb notwendig.
Das Ziel der Luftreinhaltung ist die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte (IGW) der einzelnen Schadstoffe. Bei den beurteilten Luftschadstoffen zeigt sich, dass mit Ausnahme des Schwefeldioxids (SO2) die bisher beschlossenen Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene nicht genügen, um das Ziel zu erreichen. Um die IGW einzuhalten, muss der Ausstoss an Schadstoffen reduziert werden, bei den Stickoxiden um 60 Prozent, bei den flüchtigen organischen Verbindungen um 50 Prozent, beim Feinstaub und beim Ammoniak um je 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2000.
Die flächendeckenden Massnahmen mit grosser Wirkung beispielsweise die Katalysatorpflicht für Autos oder strengere Vorschriften bei Feuerungsanlagen sind weitgehend ausgeschöpft. Daher setzen die kantonalen Massnahmen bei punktuellen Verschärfungen der Emissionsbegrenzungen sowie beim konsequenten Vollzug an.
Die kantonalen Massnahmen umfassen Emissionsbegrenzungen bei kleinen stationären Verbrennungsmotoren, die neu dieselben Emissionsgrenzwerte wie grosse Motoren einhalten müssen. Des weiteren die Sicherstellung von gut funktionierenden Gasrückführsystemen bei Benzintankstellen. Diese Investitionen sollen bei neuen und bei grossen Umbauten sowie bei bestehenden Anlagen, die saniert werden müssen, verlangt werden. Dazu kommt die Lancierung eines zeitlich beschränkten, monetären Förderprogramms zur emissionsarmen Ausbringung von Gülle mit sogenannten Schleppschläuchen, als Ressourcenschutzprogramm mit Bundesunterstützung nach Landwirtschaftsgesetz.
Mit Anträgen im Hinblick auf gesamtschweizerisch geltende Emissionsbegrenzungen, Abgaswartungspflichten und Kennzeichnungspflichten bei der Quellengruppe Verkehr sowie bei Maschinen und Geräten soll der Bund in die Pflicht genommen werden, um weitere Emissionsreduktionen zu erzielen.
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung 2009 kann ab dem 13. März 2009 im Internet herunter geladen werden unter www.ag.ch/umwelt > Aktuelles