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Wegweisung und Fernhaltung gewaltbereiter Fussballfans :
Regierungsrat bestätigt weitgehend Verfügungen der Kantonspolizei

Anlässlich eines Fussballspiels FC Aarau – FC Zürich wies die Kantonspolizei Aargau zur Vermeidung von Ausschreitungen vier als gewaltbereit eingeschätzte Fussballfans vom Stadion Brügglifeld in Aarau weg. Die Kantonspolizei verbot ihnen auch den Aufenthalt in einem definierten Rayon um das Stadion jeweils eine Stunde vor bis zwei Stunden nach den Spielen des FC Aarau. Dagegen erhobene Beschwerden wies der Regierungsrat nun weitgehend ab. Die Rayonverbote von einem bis neun Monaten Dauer werden vom Regierungsrat gestützt.

Die vorbeugende Wegweisung und Fernhaltung gewalttätiger Fussballfans, welche längstens für ein Jahr verfügt werden kann, dient dem Schutz friedlicher Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher und soll nicht zuletzt im Hinblick auf die bevorstehende Euro 08 Signalwirkung entfalten.

Die Polizei war auf die weggewiesenen Fussballfans aufmerksam geworden, weil sie anlässlich des Fussballspiels einen Zaun bestiegen hatten. Nähere Abklärungen ergaben, dass sie aufgrund früherer Vorfälle teilweise bereits mit Stadionverboten belegt waren. Es wird ihnen vorgeworfen, an gewalttätigen Auseinandersetzungen rivalisierender Fangruppen beteiligt gewesen zu sein und pyrotechnisches Material gezündet zu haben. Gegen die Fussballrowdys sind Strafuntersuchungen unter anderem wegen Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Entführung, Raub, Nötigung und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz eröffnet worden.

  • Regierungsrat