Weg frei für das neue Jagdgesetz
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Regierungsrat beschliesst Jagdverordnung
Der Regierungsrat hat die Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen zum neuen Jagdgesetz beschlossen. Er hat dabei verschiedene Vorschläge und Anpassungen aus der Vernehmlassung berücksichtigt.
Am 24. Februar 2009 hat der Grosse Rat das neue Jagdgesetz gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist im August 2009 ungenutzt abgelaufen, sodass einer Inkraftsetzung nichts mehr im Wege steht. Jetzt hat der Regierungsrat die Ausführungsbestimmungen zum neuen Gesetz beschlossen.
In der Bundesgesetzgebung und im kantonalen Jagdgesetz sind die grundsätzlichen Regeln der Jagd und des Schutzes wildlebender Säugetiere und Vögel festgehalten. Das kantonale Gesetz gibt dem Regierungsrat in verschiedenen Bereichen die Kompetenz, weitere Details in einer Verordnung zu regeln. Beispiele dafür sind Jagdzeiten und Jagdmethoden oder die Gebühren für Jagdpässe.
Der Verordnungsentwurf zum neuen Jagdgesetz ist in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestossen mehrere Vorschläge für Anpassungen und Verbesserungen konnten berücksichtigt werden. So wurden die Voraussetzungen, um als Gast einer Jagdgesellschaft im Kanton Aargau jagen zu können, wesentlich vereinfacht. Künftig müssen Gäste mit gültigem Jagdpass eines Nachbarkantons keinen aargauischen Jagdpass mehr lösen und auch keine zusätzlichen Gebühren entrichten. Im Bereich der Jagdmethoden wurden einige Bestimmungen zu Gunsten des Tierschutzes präziser formuliert. Auf Wunsch des Bauernverbands wird die Bagatellschadengrenze für Abgeltungen von Wildschäden auf 100 Franken pro Fall festgesetzt und auf eine betriebliche Obergrenze verzichtet.
Die vorgesehene Bestimmung über die Leinenpflicht für Hunde im Wald stiess bei Verbänden und Gemeinden mehrheitlich auf Zustimmung. Bereits bisher galt im Wald eine generelle Leinenpflicht für Hunde ausser auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht. Künftig müssen Hunde während der Hauptsetzzeit vom 1. April bis 31. Juli auch auf Waldstrassen an der Leine geführt werden.
Als nächstes wird der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Jagdgesetzgebung mit den nötigen Übergangsbestimmungen sowie die Grenzen der Jagdreviere und die Höhe des künftigen Pachtzinses beschliessen. Es ist beabsichtigt, Gesetz und Verordnung Anfang 2010 in Kraft zu setzen. Die bestehenden Pachtverhältnisse laufen nach bisherigem Recht weiter, bis sie durch die neuen Pachtverträge abgelöst werden. Die neue 8-jährige Pachtperiode, für die neu das Kalenderjahr massgebend ist, soll am 1. Januar 2011 beginnen.