Weg frei für Brückenschlag am Baregg
:
Submissionsbeschwerde vom Tisch - Bau hat am 20. März 2000 begonnen
Eine hängige Beschwerde gegen die Vergabe der Vorspannarbeiten für die neue Talbrücke der A1 in Dättwil stellte die Inbetriebnahme als Baupiste für Ende November 2000 in Frage. Der Rückzug der Beschwerde ermöglicht nun die termingerechte Ausführung.
Der Bau der dritten Tunnelröhre dominiert die Kapazitätserweiterung Baregg. Er ist massgebend für die Gesamtbauzeit. Die westliche Baustellenerschliessung führt über die neue Talbrücke der A1, welche das Dättwilertal überquert. Eine rasche Bauzeit für diese Brücke ist also massgebend für die Inbetriebnahme der dritten Röhre. Ab Mitte April 2000 beginnt die Produktion der Betonelemente für die Brückenfahrbahn. Dazu sind Vorspannkabel notwendig.
Die Beschwerdeführerin hat die Einsprache gegen die Arbeitsvergebung vorbehaltlos zurückgezogen, nachdem das Baudepartement ihr und den interessierten Fachkreisen mitteilte, dass ihr zertifiziertes System grundsätzlich als gut und anerkannt gilt. Die Beschwerdeführerin hatte die Arbeiten am günstigsten offeriert, aber Vorbehalte mit dem Angebot verbunden. Weil ein Mitbewerber eine optimale Lösung für ein Konstruktionsdetail einbrachte, erfolgte der Zuschlag an diesen Anbieter.
Der Bauunternehmer ist seit dem 20. März 2000 an den Vorbereitungarbeiten für die Widerlager und die Brückenpfeiler. Das Terminprogramm sieht vor, die Brücke am 24. November 2000 als Baupiste freizugeben.