Wasserbauvorhaben sind reif für die Festsetzung
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Unterlagen zur Anpassung des Richtplans liegen öffentlich auf
Der Regierungsrat schlägt vor, den Richtplan zu aktualisieren. Betroffen sind die neun Gemeinden Muhen, Hirschthal, Schöftland, Aristau, Boswil, Bünzen, Besenbüren, Leibstadt und Spreitenbach.
Seitdem der kantonale Richtplan im Dezember 1996 beschlossen wurde, sind verschiedene Wasserbauvorhaben weiterbearbeitet worden. Die Projekte wurden ausgefeilt und auf die übrigen raumwirksamen Tätigkeiten abgestimmt. Aus diesem Grund schlägt der Regierungsrat vor, den Richtplan zu aktualisieren, und die reifen Vorhaben der Kategorie "Festsetzung" zuzuweisen.
Durch diese Anpassung des Richtplans sind insgesamt neun Gemeinden betroffen. In Muhen, Hirschthal und Schöftland werden Projektunterlagen zum Hochwasserschutz an der Suhre aufgelegt. Es handelt sich um verschiedene, aufeinander abgestimmte Teilprojekte, die zum Teil auch für die Eigentrassierung der WSB von Bedeutung sind.
In Aristau, Boswil, Bünzen und Besenbüren steht die Überflutungsmulde Niedermoos im Zentrum des Interesses. Die gezielte Ausnützung einer natürlichen Geländemulde soll die Hochwassersicherheit im oberen Bünztal gewährleisten. Endgültig aufgegeben wird hingegen die Idee eines Hochwasserentlastungsstollens zum Reusstal.
Die weiteren Anpassungen des Richtplans betreffen die Verlegung des Dorfbaches in Leibstadt und die Korrektion Wilenbach/Dorfbach in Spreitenbach. In beiden Fällen ist die Festsetzung im Richtplan Voraussetzung für die definitive Projektgenehmigung.
Die Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans dauert vom 15. Juni 1998 bis am 14. Juli 1998. Die Unterlagen zu den verschiedenen Vorhaben liegen in den genannten Gemeinden und bei der Abteilung Raumplanung des Baudepartementes auf.