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Wahltermine für National- und Ständeratswahlen im Aargau :
Allfälliger zweiter Wahlgang der Ständeratswahlen am 22. November 2015

Am 18. Oktober 2015 finden im Aargau die Nationalratswahlen und der erste Wahlgang der Ständeratswahlen statt. Aus terminlichen Gründen wird ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Ständerat ausserordentlich am 22. November 2015 stattfinden. Dadurch können Aargauer Ständerätinnen oder Ständeräte Anfang Dezember in die Pflicht genommen werden.

Der Bundesrat hat für den letzten Blankoabstimmungstermin des Jahres 2015 den 29. November festgelegt. Aus Kostengründen werden üblicherweise kantonale Urnengänge mit den Abstimmungsterminen des Bundes zusammengelegt. Da im Aargau gesetzlich eine dreitägige Beschwerdefrist bei Ständeratswahlen festgeschrieben ist und der Sessions-Beginn der eidgenössischen Räte bereits am 30. November 2015 erfolgt, muss ein allfälliger zweiter Wahlgang der Ständeratswahlen vorgezogen werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat deshalb den 22. November 2015 als ausserordentlichen Wahltermin bestimmt. Dieser Termin ermöglicht eine Inpflichtnahme der Aargauer Ständerätinnen und Ständeräte Anfang Dezember – rechtzeitig für die Bundesratswahlen am 9. Dezember 2015.

Der erste Wahlgang der Ständeratswahlen findet gemeinsam mit den Nationalratswahlen am 18. Oktober 2015 statt.

Informationsveranstaltung für Parteien und politische Gruppierungen

Das Kantonale Wahlbüro führt am 19. März 2015 – unmittelbar vor der Ausschreibung beider Wahlen – eine Informationsveranstaltung für Parteien und politische Gruppierungen durch. Dabei werden Interessierte über die administrative Vorgehensweise orientiert und erhalten für eine Kandidatur notwendige Unterlagen. Thematisiert werden der vorgesehene Zeitplan, die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Werbematerial (Anbringen von Wahlplakaten, Flugblätter zuhanden der Stimmberechtigten).

Die Staatskanzlei stellt den Parteien, politischen Gruppierungen und weiteren Interessierten auf Anfrage ab 19. März 2015 die Wahlvorschlagsformulare zu. Die Wahlvorschläge müssen von den Kandidierenden im Original unterzeichnet sein (Zustimmungserklärung). Sie sind bei der Staatskanzlei termingerecht (für Nationalratswahlen bis spätestens 3. August 2015; für Ständeratswahlen bis spätestens 21. August 2015, jeweils bis 12.00 Uhr) einzureichen.

Weiter stellt das Kantonale Wahlbüro in der Vorschau zu den Wahlen ein Berechnungsinstrument für Listenverbindungen zur Verfügung. Mittels Excel-Tabelle können unterschiedliche Listenverbindungen erfasst werden. Durch die Eingabe verschiedener Prognosen können unterschiedliche Szenarien durchgespielt werden. Das Excel-File mit dem Berechnungsinstrument basiert auf der Sitzverteilung nach Hagenbach/Bischoff, wie sie bei Nationalratswahlen zur Anwendung kommt.

  • Staatskanzlei