Wahlen für zusätzliche Gerichtspräsidien – in vier Bezirken mehr Kandidaturen als Stellen
Für die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden am 17. Juni in den elf Bezirken zusätzliche Gerichtspräsidien besetzt. In vier Bezirken gibt es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Stellen.
Die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 11. März 2012 die Verfassungsänderung zum Kinder- und Erwachsenenschutz genehmigt. Dadurch werden an den elf Bezirksgerichten familiengerichtliche Abteilungen geschaffen. In diesem Zusammenhang sind Gerichtspräsidien-Stellen (0,5 bis 1,8 Stellen) zur Neubesetzung ausgeschrieben worden. Die Wahlen finden am 17. Juni 2012 statt. Heute Freitag, 20. April, 12 Uhr, ist die Anmeldefrist für die Kandidatinnen und Kandidaten abgelaufen.
Bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau gingen innerhalb der gesetzlichen Frist die Anmeldungen von siebzehn Kandidatinnen und Kandidaten ein (siehe Übersicht). In den Bezirken Aarau, Baden, Brugg und Muri gibt es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Stellen. Über die Besetzung dieser Stellen wird am 17. Juni an der Urne entschieden.
In den Bezirken Bremgarten, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden, Zofingen und Zurzach gibt es pro Stelle eine einzige Kandidatur. Hier können innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Publikation im Amtsblatt (Ausgabe von Freitag, 27. April) weitere Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet werden. Wenn es keine Nachmeldungen gibt, gelten die heutigen Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt.