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Wahlen für zusätzliche Gerichtspräsidien – es bleibt bei Urnengängen in vier Bezirken

Die Nachmeldefrist für die am 17. Juni zu wählenden Gerichtspräsidien ist unbenutzt verstrichen. In den Bezirken, in welchen pro Stelle eine einzige Anmeldung vorlag, sind keine weiteren Kandidaturen eingegangen.

Die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 11. März 2012 die Verfassungsänderung zum Kinder- und Erwachsenenschutz genehmigt. Dadurch werden an den elf Bezirksgerichten familiengerichtliche Abteilungen geschaffen. In diesem Zusammenhang sind Gerichtspräsidien-Stellen (0,5 bis 1,8 Stellen) zur Neubesetzung ausgeschrieben worden. Die Wahlen finden am 17. Juni 2012 statt. In den Bezirken Bremgarten, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Rheinfelden, Zofingen und Zurzach gab es bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 20. April pro Stelle eine einzige Kandidatur. Heute Mittwoch, 2. Mai, 12 Uhr, ist die Nachmeldefrist für weitere Kandidaturen abgelaufen. Es sind keine Anmeldungen mehr eingegangen. Somit gelten die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt.

In den Bezirken Aarau, Baden, Brugg und Muri gibt es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Stellen. Über die Besetzung dieser Stellen wird am 17. Juni an der Urne entschieden.

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