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Wahlen an den Bezirksgerichten Lenzburg, Zofingen und Zurzach

Am 18. Mai 2025 finden für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Lenzburg und die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Zurzach Urnenwahlen statt. Die weitere zur Wahl ausgeschriebene Gerichtspräsidiumsstelle am Bezirksgericht Zofingen kann voraussichtlich in stiller Wahl besetzt werden.

An den Bezirksgerichten Lenzburg und Zofingen wurde je eine neue Gerichtspräsidiumsstelle zur Wahl ausgeschrieben. Ausserdem wurde infolge Pensionierung von Gerichtspräsident Cyrill Kramer am Bezirksgericht Zurzach eine weitere Gerichtspräsidiumsstelle für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 zur Wahl ausgeschrieben.

Die Wahlen wurden auf den 18. Mai 2025 angesetzt. Nach Ablauf der Anmeldefrist von heute Freitag, 14. März 2025 um 12 Uhr, steht fest, dass es am 18. Mai 2025 mindestens zu zwei Urnenwahlen kommt.

Urnenwahlen in den Bezirken Lenzburg und Zurzach

Für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (60 Prozent-Pensum) am Bezirksgericht Lenzburg haben sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist fünf Kandidatinnen angemeldet:

  • Burkard Lisa, Villmergen (parteilos)
  • Müller Laura, Suhr (parteilos)
  • Nicastro Antonella, Rupperswil (parteilos)
  • Spycher Hunziker Susanne, Wohlen (parteilos)
  • Tribaldos Dittmar Elisabeth, Lenzburg (Die Mitte)

Für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (100 Prozent-Pensum) am Bezirksgericht Zurzach sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist zwei Kandidaturen eingegangen:

  • Droux Pascal, Windisch (parteilos)
  • Suter Diana, Nussbaumen (parteilos)

Über die Besetzung dieser Ämter wird am 18. Mai 2025 an der Urne entschieden.

Nachmeldefrist im Bezirk Zofingen

Für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (65 Prozent-Pensum) am Bezirksgericht Zofingen wurde bis zum Ablauf der Anmeldefrist eine Kandidatur eingereicht:

  • Haller Patrizia, Aarau (parteilos)

Die Kandidatur wird am Mittwoch, 19. März 2025 im kantonalen Amtsblatt publiziert. Da sich für die Gerichtspräsidiumsstelle nur eine Kandidatin angemeldet hat, wird mit der Publikation im Amtsblatt eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet werden können. Wenn keine Nachmeldungen eingehen, gilt die angemeldete Kandidatin als in stiller Wahl gewählt.

Weitere Ersatzwahl am 18. Mai 2025

Im Kreis XIV (Bezirk Rheinfelden) wurde auf den 18. Mai 2025 eine Ersatzwahl für das Amt einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters angesetzt. Die Anmeldefrist für diese Wahl läuft am Freitag, 21. März 2025 um 12.00 Uhr ab.

  • Staatskanzlei