Wahl Bankratspräsident der Aargauischen Kantonalbank
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Regierungsrat nimmt Stellung zur zusätzlichen Kandidatur
Der Grosse Rat hat den Regierungsrat um eine Stellungnahme ersucht zur zusätzlichen Kandidatur von Jörg Stumpf für das Bankratspräsidium der Aargauischen Kantonalbank. Der Regierungsrat anerkennt in seiner Beurteilung die gute Qualifikation von Jörg Stumpf. In Übereinstimmung mit dem Bankrat hält er weiterhin am Wahlantrag Dieter Egloff fest.
Am 8. Mai 2012 wählt der Grosse Rat den neuen Bankratspräsidenten der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat am 5. Januar 2012 die Wahl von Dieter Egloff aus Mellingen. Als weiteren Kandidaten für das Amt schlug die SP-Fraktion im März 2012 Jörg Stumpf aus Nussbaumen-Obersiggenthal vor. In seiner Stellungnahme an den Grossen Rat anerkennt der Regierungsrat die guten Qualifikationen von Jörg Stumpf und schätzt seine einwandfreie Tätigkeit als Vizepräsident des Bankrats der AKB. Beide Bewerbungen hat der Bankrat der AKB bereits im Auswahlverfahren Ende 2011 gleichermassen berücksichtigt und gewürdigt. Sowohl Dieter Egloff als auch Jörg Stumpf haben dabei das Anforderungsprofil erfüllt und seien "fach- und sachkundig hervorragend qualifiziert". Beide Kandidaturen wurden, gestützt auf die vom Bankrat beschlossenen Anforderungskriterien, evaluiert. Dabei erhielt die Bewerbung von Dieter Egloff gegenüber derjenigen von Jörg Stumpf den Vorzug.
Der Regierungsrat und der Bankrat der AKB sehen übereinstimmend keine neuen Erkenntnisse oder Gründe, welche ein erneutes Auswahlverfahren, eine erneute Beurteilung oder einen anderweitigen Entscheid nach sich ziehen könnten. Der Regierungsrat hält deshalb am Wahlantrag fest und empfiehlt Dieter Egloff als Bankratspräsident der AKB. Im Bestreben nach einer optimalen Public Corporate Governance und um die gute Funktionsweise der kantonalen Beteiligungen möglichst zu fördern, sind die obersten Leitungsorgane aus Sicht des Regierungsrats aufgrund fachlicher Kriterien so zu besetzen, dass alles im jeweiligen Unternehmen notwendige Fachwissen in idealer Zusammensetzung verfügbar ist. Dies gilt insbesondere für das Bankratspräsidium. Der parteipolitischen Herkunft der Bewerber kommt hier keine Bedeutung zu.