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Vorzeitige Einführung der Steuergesetzrevision befürwortet :
Vorberatende Grossratskommission will Einkommens- und Vermögenssteuertarif vorzeitig reduzieren

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) beantragt dem Grossen Rat, die vorzeitige Einführung der dritten Etappe der Steuergesetzrevision gutzuheissen. Eine Kommissionsminderheit lehnte die vorgezogene Inkraftsetzung unter anderem aufgrund der daraus hervorgehenden steuerlichen Mindereinnahmen ab.

An ihrer Sitzung vom 17. Juni 2008 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) über die vorzeitige Einführung der Steuergesetzrevision beraten und dieser zugestimmt. Im November 2006 hat das aargauische Stimmvolk die Teilrevision des Steuergesetzes in drei Etappen befürwortet.

Aufgrund der positiven Entwicklung der Konjunkturlage und der Steuereinnahmen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat nun, die Inkraftsetzung der dritten Etappe der Teilrevision vom 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2009 vorzuziehen. Davon betroffen ist die Reduktion des Einkommens- und Vermögenssteuertarifs.

Eine Mehrheit der Kommission hielt fest, dass nicht nur der Kanton, sondern auch die Gemeinden betreffend Steuereinnahmen vom positiven Wirtschaftswachstum profitierten. Entsprechend stimmte sie der vorzeitigen Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision zu, deren etappenweise Einführung auf zu pessimistischen Prognosen gründete.

Aufgrund des knappen Zeitplans, den einige Kommissionsmitglieder bemängelten, wird die vorzeitige Einführung der Steuergesetzrevision vom Grossen Rat voraussichtlich noch vor den Sommerferien beraten.

  • Grosser Rat