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Vorstandswahl der Kantonalkonferenz ist gültig :
Überprüfung der Präsenzliste ergab keine Unstimmigkeiten

Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung der Kantonalkonferenz vom 24. Mai 2002 nachträglich überprüft und keine Unstimmigkeiten festgestellt. Damit sind die an der Versammlung vorgenommenen Vorstandswahlen und gefassten Beschlüsse gültig.

Im Anschluss an die Delegiertenversammlung vom 24. Mai 2002 hat der Rechtsdienst des Departements Bildung, Kultur und Sport die Präsenzliste der 126 anwesenden stimmberechtigten Basisgruppendelegierten mit den von den Basisgruppen gemeldeten Personen verglichen. Aufgrund der überprüften Eintragungen konnte eine ordnungsgemässe Zusammensetzung der Delegiertenversammlung festgestellt werden. Es sind auch keine Einwände gegen die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung, den Sitzungsablauf, oder die verschiedenen Beschlüsse und Wahlen beim BKS eingegangen.

In diesem Sinn können sämtliche Beschlüsse und Wahlen anerkannt werden, die durch die Delegiertenversammlung gefasst bzw. durchgeführt worden sind. Eine spezielle Validierung war notwendig geworden, nachdem die drei bisherigen Mitglieder des Vorstandes die Delegiertenversammlung einberufen, aber am Vorabend der Delegiertenversammlung demissioniert hatten. Damit standen zu Beginn der Delegiertenversammlung keine Instrumente für eine überprüfbare Präsenzkontrolle zur Verfügung.Nach dem Rücktritt des alten und auch des zwischenzeitlich gewählten Vorstandes hat das BKS im Interesse der Sache und der guten Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft treuhänderisch drei Delegiertenversammlungen organisiert und administrativ begleitet. Nachdem nun eine Wahl rechtsgültig zustande gekommen ist, geht die Geschäftsführung der Kantonalkonferenz ab sofort an den Vorstand über.

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