Vorprüfungsverfahren für Richterinnen und Richter
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Justizkommission beantragt Direktbeschluss
Die Justizkommission wird dem Grossen Rat an seiner nächsten Sitzung vom 21. August einen Antrag auf Direktbeschluss betreffend Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für Richterinnen und Richter beantragen. Die kommenden Ersatzwahlen sollen bereits nach neuem Verfahren abgewickelt werden.
Die Justizkommission hat an ihrer Sitzung vom 13. August 2001 einstimmig beschlossen, dass ein Vorprüfungsverfahren bei Neu- und Wiederwahlen von Richterinnen und Richter dem Grossen Rat beantragt werden soll. Bei Vakanzen soll vorab das Büro des Grossen Rates festhalten, welcher Partei der Sitz zusteht. Nach einer öffentlichen Ausschreibung prüft die Justizkommission die Bewerberinnen und Bewerber auf ihre fachliche und menschliche Eignung und hält fest, welche Kandidierenden für das Amt geeignet sind. Unter den geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten kann die Partei, der der frei gewordene Sitz auf Grund des Proporzes zusteht, einen Einer- oder Zweiervorschlag dem Büro des Grossen Rates präsentieren, worauf der Grosse Rat die Wahl vornimmt. Ein ähnliches Verfahren ist - in vereinfachter Form - auch für Wiederwahlen vorgesehen.
Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass alle dem Grossen Rat präsentierten Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt geeignet sind und dass allfällige Bedenken gegen Wiederkandidierende rechtzeitig in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgeklärt werden.
Die Justizkommission beantragt dem Büro des Grossen Rates, die Ersatzwahlen für die Oberrichter Ursprung und Roduner bereits nach dem neuen Verfahren abzuwickeln. Sobald die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, soll eine Subkommission ihre Arbeit aufnehmen. Diese ist in der Lage, diese Abklärungen sehr prompt zu erledigen, so dass höchstens eine zeitlich geringfügige Verschiebung der Wahlen nötig sein wird.