Vorlage für die 2. Lesung im Grossen Rat bereit
:
Gastgewerbegesetz
Nachdem die zuständige Kommission das Gesetz für die zweite Lesung vorberaten hat, ist das Gastgewerbegesetz für die Schlussberatung im Grossen Rat bereit. Voraussichtlich Mitte März des nächsten Jahres wird das Volk über die Vorlage befinden können.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hatte dem Entwurf eines neuen Gastgewerbegesetzes am 19. August 1997 in erster Lesung deutlich zugestimmt. In 2. Lesung hat die grossrätliche Kommission zur Vorberatung des Gastgewerbegesetzes unter dem Präsidium von Grossrat Hans Ulrich Mathys, Holziken, dem neuen Gesetz mit 14:0 Stimmen zugestimmt. Im Beisein von Regierungsrat Silvio Bircher, Vorsteher des für das Gastgewerbe zuständigen Departementes des Innern, wurden noch letzte Änderungen eingebracht.
So soll gemäss Antrag der Kommission zusätzlich eine moderate Nichtraucherschutzbestimmung ins Gesetz aufgenommen werden. Der neue § 6 sieht vor, dass auf die Bedürfnisse der nichtrauchenden Gäste in Restaurants Rücksicht genommen werden soll, wo dies die räumlichen Verhältnisse im Betrieb erlauben. In einem weiteren Punkt möchte die Kommission den oberen Strafrahmen bei Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz auf Fr. 5?000.- reduzieren. In der Debatte zu diesem Punkt wurde zudem deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Gastwirte auf keinen Fall bestraft werden sollen, wenn einzelne Gäste das Lokal gegen den Willen des Wirts oder der Wirtin nicht zur vorgeschriebenen Zeit verlassen.
Der Grosse Rat wird in einer seiner nächsten Sitzungen in zweiter Lesung über das Gastgwerbegesetz beraten und dieses zuhanden der Volksabstimmung verabschieden. Diese wird voraussichtlich am 15. März 1998 stattfinden.