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Vorläufiges Betriebsreglement für den Flughafen Zürich genehmigt :
Der Regierungsrat prüft Beschwerdeführung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich genehmigt. Die entsprechenden Akten liegen im Baudepartement auf. Die vom Aargau verlangten Verbesserungen sind darin kaum berücksichtigt. Der Regierungsrat prüft nun eine Beschwerdeführung.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat am Dienstag das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich genehmigt. Mit diesem Reglement wird festgelegt, wie in den nächsten Jahren gestartet und gelandet wird. Gleichzeitig wurde die neue Luftraumstruktur mit den Warteräumen verfügt. Die Unterlagen können während der Rechtsmittelfrist ab 5. April 2005 bei der Abteilung Raumentwicklung, Baudepartement, Entfelderstrasse 22 (Buchenhof) in Aarau eingesehen werden. Die neuen Regelungen treten am 14. April 2005 in Kraft.

Anstelle der erhofften Erleichterungen gegenüber dem bisherigen Flugbetrieb, muss der Aargau mit gewissen Mehrbelastungen rechnen. Die neue Luftraumstruktur ermöglicht weniger steile Starts und einen Überflug über den Aargau in geringerer Höhe. Durch die Verlegung des Warteraumes ins Fricktal werden die Abflugrouten Richtung Westen gebündelt und nach Süden verlegt. Im Aargau wird die Lärmbelastung deshalb lokal leicht verschoben. Im Weiteren wird die Westpiste bereits ab 06.30 und bis 22.00 Uhr für Starts freigegeben. Das Limmattal und das Gebiet Mutschellen muss morgens deshalb bereits eine halbe Stunde früher mit Fluglärm rechnen.

Gegenüber den im Frühjahr 2004 öffentlich aufgelegten Unterlagen wurden weitere geringfügige Änderungen vorgenommen. Insbesondere wurden die Abflugrouten der Nord- und Weststarts leicht verschoben. In der Genehmigungsverfügung wird im Weiteren detailliert festgelegt, zu welchen Zeiten welche Pisten für An- und Abflüge benutzt werden dürfen.

Die nun veröffentlichten Beschlüsse des BAZL beziehen sich nicht auf den gekröpften Nordanflug. Das diesbezügliche Gesuch wird zurzeit in Bern noch geprüft.

Das Baudepartement wird die Unterlagen und die Auswirkungen auf den Aargau in den nächsten Wochen im Detail analysieren. Da die vom Aargau im letzten Frühjahr verlangten Verbesserungen zum grossen Teil nicht berücksichtigt wurden, wird der Regierungsrat ernsthaft eine Beschwerdeführung prüfen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt