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Voranschlag 2003; Lohnerhöhung von 1,0 Prozent :
Vorgezogene Beratung der Lohnsumme im Grossen Rat

Die grossrätliche Staatsrechnungskommission (SRK) beantragt mit knapper Mehrheit, die prozentuale Veränderung der Lohnsumme auf 1,0 Prozent festzulegen.

Die grossrätliche Staatsrechnungskommission (SRK) unter dem Vorsitz von Grossrat Alexander Hürzeler (SVP, Oeschgen) führte heute die Verhandlungen zum Voranschlag 2003 fort. Sie hat beschlossen, in die Detailberatungen zum Voranschlag einzutreten und will diese bis 13. Dezember 2002 abschliessen. Der Grosse Rat wird den Voranschlag demzufolge Anfang Januar 2003 beraten können.

Dieser von der SRK festgelegte Zeitplan bedingt, dass der Lohnsummenbeschluss auf die Grossratsdebatte vom 3. Dezember 2002 vorzuziehen ist. Nur so kann dessen rechtzeitige Umsetzung sichergestellt werden. Die SRK beschloss nach eingehender Diskussion, dem Grossen Rat eine prozentuale Lohnsummenerhöhung von 1,0 % vorzuschlagen.

Die vom Regierungsrat beantragte prozentuale Lohnsummenerhöhung von 1,4 % wurde äusserst kontrovers mit sehr unterschiedlichen Standpunkten diskutiert. Es lagen verschiedenste Erhöhungsanträge zwischen 0,8 und 2,00 % vor. Als Begründung wurde einerseits auf die derzeit düsteren wirtschaftlichen Aussichten, die angespannte Finanzlage des Kantons sowie Lohnentwicklungsvergleiche zu anderen Kantonen und zur Privatwirtschaft vorgebracht. Andererseits wurde auf die zwingend benötigten Mittel für die marktgerechte Umsetzung des Leistungslohnsystems sowie auf eine unterdurchschnittliche Entlöhnung des Aargauer Staatspersonals hingewiesen. In der Hauptabstimmung unterlag der Antrag des Regierungsrates (1,4 %) dem nun beschlossenen Kommissionsantrag (1,0 %) mit 9 zu 8 Stimmen äusserst knapp. Die knappe Mehrheit setzte sich ausschliesslich aus den Vertretern der SVP und FDP zusammen.

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