Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe entlastet – Handlungsbedarf bejaht :
Ergebnisse der administrativen Untersuchung zum Tötungsdelikt an Lucie Trezzini

Die von Andreas Werren, Winterthur, durchgeführte Untersuchung gelangt zum Schluss, dass das Tötungsdelikt an Lucie Trezzini nicht durch Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe mitverursacht wurde. Es besteht jedoch Optimierungsbedarf in der Organisation, der Arbeitsweise und dem Personalbestand der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe. Der Regierungsrat wird den Handlungsbedarf vertieft analysieren und Verbesserungsmassnahmen realisieren.

Regierungsrat Dr. Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, zeigte sich an der Medienkonferenz vom 4. September 2009 erleichtert über das Ergebnis der administrativen Untersuchung, wonach kein Fehlverhalten einzelner Mitarbeitender vorliegt. "An der grossen Tragik von Lucie Trezzinis Tod ändert dies nichts", betonte Hofmann und sprach den Angehörigen erneut sein tiefempfundenes Beileid aus.

Auftrag für die administrative Untersuchung

Aufgrund des Tötungsdelikts an Lucie Trezzini vom 4. März 2009 leitete der Regierungsrat eine administrative Untersuchung der Organisation und Arbeitsweise der für den Vollzug von Strafen und Massnahmen zuständigen Behörde sowie der Bewährungshilfe ein.

Mit der Untersuchung wurde Andreas Werren, Winterthur, ehemaliger Leiter des Amts für Justizvollzug des Kantons Zürich, beauftragt. Er hatte das Vorgehen der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe bei und während der bedingten Entlassung des Täters des Tötungsdelikts an Lucie Trezzini zu untersuchen.

Zusätzlich war er beauftragt, generelle Fragen der Organisation und Arbeitsweise der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe im Kanton Aargau abzuklären. Dabei ging es auch darum, ob die bisher als Verein organisierte Bewährungshilfe eine zweckmässige Lösung darstellt.

Keine Pflichtverletzungen durch Mitarbeitende

Andreas Werren stellt in seinem umfangreichen Bericht fest, dass das Tötungsdelikt nicht durch Pflichtverletzungen von Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe im Zusammenhang mit der bedingten Entlassung des Täters aus dem Massnahmenvollzug mitverursacht wurde. Die Mitarbeitenden hielten die gesetzlichen Vorgaben und die anerkannten Standards ein.

Weder die Vollzugsbehörde noch die Bewährungshilfe hatten klare Hinweise, dass beim Täter zusätzlich zur Suchtproblematik weitere Risikofaktoren vorhanden waren. Aufgrund der komplexen Persönlichkeits-struktur und der manipulativen Fähigkeiten des Täters waren diese Risikofaktoren für sie nicht erkennbar.

Optimierungsbedarf in der Organisation und im Personalbestand

Der Untersuchungsbericht zeigt jedoch Optimierungspotenzial in der Organisation, den Prozessen, der Führung und im Personalbestand der Vollzugsbehörde und der Bewährungshilfe auf. Die Empfehlungen von Andreas Werren für Verbesserungen des Fall-, Informations- und Risikomanagements sowie der verfügbaren Personalressourcen werden zusammen mit externen Fachpersonen näher geprüft. Dabei geht es auch um die Verbesserung der Organisation der Bewährungshilfe, damit diese verstärkt in die Prozesse und die Führung des Straf- und Massnahmenvollzugs integriert werden kann.

Die Ergebnisse der vertieften Abklärungen sollen bis Anfang 2010 vorliegen und auch die Empfehlungen der grossrätlichen Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) berücksichtigen. Diese befasst sich ebenfalls mit dem Untersuchungsbericht von Andreas Werren und wird dem Grossen Rat Bericht erstatten und Antrag stellen.

Das Ziel von Verbesserungen muss sein, das Risiko von Rückfällen während oder nach einem Straf- und Massnahmenvollzug zu minimieren, auch wenn eine 100-prozentige Sicherheit nicht möglich ist.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat